Geldstrafe für Kindergärtnerin

Gericht sah Verletzung der Aufsichtspflicht bei Badeunfall (Symbolfoto)
Vierjähriger verunglückte bei Badeausflug und ist Pflegefall / Auch Bademeister schuldig.

Mit zwei Schuldsprüchen hat am Mittwoch in Bleiburg der Prozess wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen zwei Kindergärtnerinnen und einen Bademeister geendet. Bei einem Ausflug war ein Dreijähriger erst nach mehreren Minuten reglos im Wasser treibend entdeckt worden. Das Gericht sah die Vernachlässigung der Aufsichtspflicht im Fall einer Pädagogin und des Bademeisters als erwiesen an und sprach Geldstrafen aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Ich bin mit den neun Kindern meiner Gruppe auf unseren gewohnten Platz auf der Liegeweise gegangen. Dort habe ich den Elias noch umgezogen. Er hat sich aufs Handtuch gesetzt und ich habe mich um die anderen Kinder gekümmert. Dass sich Elias von der Gruppe entfernt, habe ich nicht bemerkt. Ich war verantwortlich." Unter Tränen schildert die 24-jährige Kindergartenpädagogin die Ereignisse vom 16. August 2017 im Freibad von Bleiburg (Bezirk Völkermarkt).

Während sie die Kinder mit Schwimmhilfen versorgte und eincremte, kamen acht weitere Schutzbefohlene des Sommerkindergartens St. Michael in Begleitung einer Helferin und einer Praktikantin an. Die Pädagogin ging mit ihrer Schar in Richtung des 70 Zentimeter tiefen Nichtschwimmerbeckens.

"Dort ist der Elias regungslos mit dem Gesicht nach unten im Wasser getrieben", berichtet die 24-Jährige weiter. Sie zog ihn aus dem Wasser und schlug Alarm.

Zehn Minuten

Das Leben des damals Dreijährigen konnte gerettet werden. Aber der Bub ist ein Pflegefall, er hat Hirnschäden erlitten, weil er sich laut Sachverständigem rund zehn Minuten unter Wasser befunden haben dürfte. Wegen fahrlässiger Körperverletzung standen daher die Pädagogin, die Helferin und der Bademeister vor Richter Franz Boschitz; die dritte Betreuerin war zum Zeitpunkt des Unfalls mit anderen Kinder auf der Toilette.

Vor Ort im Verhandlungsraum des Bezirksgerichts Bleiburg, das nur elf Besucher-Sitzplätze bietet, sind dicht gedrängt Elias’ Eltern und Dutzende Kindergartenpädagogen. Immerhin sorgt diese Anklage österreichweit für Verunsicherung unter Kindergärtnerinnen. So wurde in Kärnten in den vergangenen Monaten die Zahl der Freizeitaktivitäten in Betreuungseinrichtungen reduziert.

Während sich die 24-Jährige schuldig bekennt, argumentiert die 45-jährige Helferin, sie habe ihren Dienst später angetreten, als die erste Gruppe bereits in der Nähe des Beckens geweilt habe. Und sie habe nicht gewusst, welche Kinder zu beaufsichtigen gewesen seien.

Der 23-jährige Bademeister wiederum schiebt seiner eigenen Mutter, die damals an der Kassa Dienst versehen hat, den Schwarzen Peter zu. "Ich war im Keller beschäftigt, habe meine Mutter gebeten, aufzupassen", sagt er. Die hatte vom Arbeitsplatz aus keine Sicht zu den Becken.

Freispruch für Helferin

Richter Boschitz sieht beim Bademeister die Aufsichtspflicht verletzt und spricht eine Geldbuße von 2000 Euro aus. Für die geständige Pädagogin beträgt die Strafe 1500 Euro. Sie nimmt an. Die Helferin wird freigesprochen. Der Bademeister kündigt Berufung an, die Staatsanwaltschaft gibt keine Erklärung ab.

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