Geistig abnorme Rechtsbrecher: Das Zögern des Ministers

Justizminister Wolfgang Brandstetter will das Überwachungspaket noch durchbringen.
Seit Ende 2014 war eine Reform des Maßnahmenvollzugs angekündigt, umgesetzt wurde sie bis dato nicht.

Justizminister Wolfgang Brandstetter war „zornig“. Es ging um den Fall eines verwahrlosten Insassen in der Justizanstalt Stein, der vom Falter aufgedeckt wurde. Am 21. Mai 2014 kündigte er an, eine „größere“ Reform des Maßnahmenvollzugs umzusetzen. Die Probleme waren bekannt: Es werden mehr Personen mit immer geringeren Delikten in den Maßnahmenvollzug eingewiesen, umgekehrt aber immer weniger Personen entlassen. Und es gibt Engpässe bei der Betreuung wie bei der Nachbetreuung.

Bislang ist noch nichts passiert, der gerade als neuer Klubchef nominierte Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser forderte am Dienstag vom nunmehrigen Vizekanzler, dass die Reform noch vor dem Sommer – und vor den Neuwahlen – umgesetzt wird: „Keine Reform bedeutet die Verlängerung unhaltbarer grundrechtlicher Zustände und die Fortsetzung von massiven Missständen und skandalösen Bedingungen.“ Das gleiche fordert Neos-Justizsprecher Niki Scherak: „Diese längst überfälligen Maßnahmen dürfen nicht dem Wahlkampf zum Opfer fallen.“ Was ist seit der Ankündigung Brandstetters vor ziemlich genau drei Jahren passiert? Eine Chronologie.

28. Mai 2014: Generaldirektion statt Vollzugsdirektion

Justizminister Brandstetter kündigt die Auflösung der Vollzugsdirektion an, die für den Strafvollzug verantwortlich war – die Kompetenzen sollen wieder ins Ministerium wandern. Ausschlaggebend dafür seien vom Justizminister forcierte Reformbestrebungen im Strafvollzug, hieß es damals.

15. Juni 2014: „Vieles ist schief gelaufen“

Im Strafvollzug sei "in vielen Jahren sehr vieles schief gelaufen", sagte Brandstetter angesichts der aktuellen Berichte über Missstände in den Gefängnissen in der ORF-Pressestunde. Beim sogenannten Maßnahmenvollzug habe man "zumeist aus Kostengründen Zustände herbeigeführt, die so nicht bleiben können".

9. Oktober 2014: „Fehlende Kapazitäten“

Brandstetter hat für das Jahr 2014 die Schaffung von Betreuungsplätzen für die poststationäre Versorgung ehemaliger Strafgefangener ankündigt, zugleich in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung aber fehlende Kapazitäten "in einigen Versorgungssegmenten, insbesondere für Personen mit speziellen Bedürfnissen" eingeräumt.

30. Jänner 2015: „Überzeugende“ Reformvorschläge „möglichst rasch umsetzen“

Die von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) im vergangenen Frühling angekündigte Reform des Maßnahmenvollzugs nimmt Gestalt an, berichtet die APA. Eine Expertenkommission legte 93 Punkte vor, um den Maßnahmenvollzug zu verbessern. Der Minister kündigte an, er werde versuchen, "die überzeugenden Vorschläge zum Maßnahmenvollzug möglichst rasch umzusetzen". Er betonte, er sei "den Experten sehr dankbar für die tolle Arbeit".

11. März 2015: Das „beste Modell entwickeln“

Um sich im Zuge der Reform des Straf- und Maßnahmenvollzugs ein Bild von anderen Gefängnissen zu machen, hat Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) die bayerische Vollzugsanstalt München-Stadelheim besucht. "Ziel ist es, das beste Modell für den österreichischen Straf- und Maßnahmenvollzug zu entwickeln", sagte der Minister.

12. März 2015: Strafrechtsreform, bislang keine Maßnahmenreform

Brandstetter präsentiert eine Reform des Strafgesetzbuchs, Vorschläge zur Reform des Maßnahmenvollzugs finden sich darin nicht.

29. März 2015: Konzept angekündigt

Im Oktober solle ein Konzept für Strafanstalten präsentiert werden, kündigt Brandstetter an. Dieses soll auch den Maßnahmenvollzug beinhalten. Soweit geistig abnorme Rechtsbrecher schuldfähig sind, seien sie klarerweise als Häftlinge zu behandeln. Aber nicht schuldfähige Rechtsbrecher sind eher als kranke Menschen zu sehen, sagt Brandstetter und seien daher in Krankenanstalten besser aufgehoben.

21. April 2015: Ein toter Häftling in Göllersdorf

Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) sprach nach einem Todesfall in der Justizanstalt Göllersdorf von einem "schrecklichen Todesfall". "Ich befürchte, dass dieser bedauerliche Fall einmal mehr zeigt, dass eine Unterbringung der Maßnahmepatienten im Gesundheitsbereich absolut notwendig und sinnvoll wäre, da das Gesundheitssystem schlichtweg die adäquatere Struktur für die Betreuung solcher Patienten hat", sagte der Minister.

29. Mai 2015: Verbessungsvorschläge „möglichst rasch umsetzen“

Mit 100 zusätzlichen Justizwachebeamten und zusätzlichem Betreuungspersonal soll die Betreuung der Insassen verbessert werden, sagte der Minister. Seit 1. Jänner 2015 können Jugendliche als Alternative zur U-Haft in betreuten Wohngemeinschaften untergebracht werden. Ab Juli 2015 werde die neue Generaldirektion im Justizministerium angesiedelt, die sich um alle Vollzugs- und Betreuungsagenden des Strafvollzugs kümmert. Zudem sollen zur Reformierung des Maßnahmenvollzuges die Verbesserungsvorschläge einer Expertengruppe so rasch wie möglich umgesetzt werden. Bis Mitte Oktober soll das Ergebnis der Arbeitsgruppe vorliegen, in welchem Umfang geistig abnorme Rechtsbrecher in den Krankenanstalten untergebracht werden können.

10. September 2015: Verurteilung beim EuGH für Menschenrechte wegen Maßnahmenvollzug

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat Österreich wegen überlanger Dauer der Überprüfung einer Anhaltung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt.

12. Oktober 2015: Mehr Plätze für zurechungsunfähige Rechtsbrecher

Das Justizministerium hat 62 zusätzliche Plätze für die Betreuung zurechnungsunfähiger Rechtsbrecher im Forensischen Zentrum Asten geschaffen. Justizminister Wolfgang Brandstetter eröffnete einen entsprechenden Zubau am Montag. Eigentlich hatte er angekündigt, dass zurechungsunfähige Rechtsbrecher künftig vom Gesundheitssystem betreut werden sollen.

27. Oktober 2015: Brandstetter präsentiert Konzept

Eineinhalb Jahre nach der Debatte über Missstände und Probleme im Strafvollzug hat Justizminister Wolfgang Brandstetter das mit Experten erarbeitete Lösungskonzept präsentiert. Der Maßnahmenvollzug soll vom normalen Vollzug getrennt, Haftkapazitäten erweitert und der Jugendstrafvollzug weiter verbessert werden.

26. Juni 2016: Alles wieder retour

Fast ein Jahr nach der Präsentation der Reformpläne nimmt sie der Justizminister wieder zurück. Er will die Reform überarbeiten und die elektronische Fußfessel auch im Maßnahmenvollzug einsetzen - nicht anstelle von Haft, sondern um den Häftling etwa bei einem Ausgang besser überwachen zu können. Er habe den auf Basis einer Expertengruppe erarbeiteten Entwurf noch einmal überarbeiten lassen. "Diese Reform wird meine Handschrift tragen", merkte er an. Anlass waren nicht zuletzt die "Tragödie vom Brunnenmarkt" und der Selbstmord eines psychisch kranken Häftlings auf Ausgang. Die Neufassung soll demnächst fertig sein. Er will die zurechnungsunfähigen geistig abnormen Straftäter auch nicht länger ins Gesundheitssystem bringen: "Wir müssen selbst für Sicherheit sorgen, mit unseren Einrichtungen, wir können uns nicht auf das Gesundheitssystem oder die Länder verlassen“, sagt er.

9. Oktober 2016: Mehr „forensische Zentren“, Warten auf die Reform

Beim Strafvollzug beziehungsweise Maßnahmenvollzug für geistig abnorme Rechtsbrecher will Brandstetter verstärkt auf "forensische Zentren" setzen, wie er in der ORF-Pressestunde ankündigt. In diesen therapeutischen Einrichtungen sollen psychisch beeinträchtigte Gewalttäter medizinisch betreut und zugleich sichergestellt werden, dass diese keine Gefahr für die Gesellschaft darstellen.

22. Dezember 2016: Brandstetter plant wieder eine Reform

Über ein Jahr nach der Präsentation eines Konzeptes zu einer Reform des Strafvollzugs ist der Minister zurück im Planungsstadium, wie er in einem Interview mit dem Standard sagt. Die von der Expertenkommission geforderte höhere Hürde für die Einweisung in den Maßnahmenvollzug soll nun doch nicht kommen.

3. Jänner 2017: Brandstetter will Konzept vorlegen

Im Februar will er den Entwurf für die Maßnahmenvollzugs-Reform vorlegen, kündigt Justizminister Brandstetter an. Derzeit lässt er ihn "von externen Fachleuten abklopfen", vor der Präsentation möchte er sich mit den Justizsprecher aller Parteien absprechen, weil "das der nächste große Reformschritt im Strafvollzugsbereich ist".

9. April 2017: Weiter kein Konzept

Er wolle den Entwurf zur Reform des Maßnahmenvollzugs demnächst vorlegen, sagt Brandstetter. Es gelte, diese "wirklich schwierige Materie" und das "diffizile Gesamtpaket" gründlich vorzubereiten, sagte Brandstetter.

16. Mai 2017: Brandstetter wird Vizekanzler

Die rot-schwarze Koalition ist am Ende und weil der neue ÖVP-Chef Sebastian Kurz nicht Vizekanzler sein will, nominiert er seinen – parteifreien – Justizminister Wolfgang Brandstetter. Ein Entwurf zur Reform des Maßnahmenvollzugs liegt bislang nicht vor.

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