Fünf Jahre Haft wegen versuchten Mordes

Der 29-Jährige wurde zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt.
17-Jähriger wird in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen - Urteil nicht rechtskräftig.

Wegen versuchten Mordes und versuchten Raubes ist ein 17-jähriger Tiroler am Montag am Landesgericht Innsbruck zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Er soll in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher untergebracht werden. Es sei zu befürchten, dass der Jugendliche wieder Straftaten begehen werde, meinte Richter Andreas Fleckl. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

Sechs der acht Geschworenen plädierten bezüglich des versuchten Mordes auf schuldig, beim Verbrechen des versuchten Raubes viel der Schuldspruch einstimmig aus. Der Angeklagte habe eine seelische Abartigkeit höheren Grades und müsse deshalb eingewiesen werden, meinte der Richter. "Eine Behandlung auf freiem Fuß ist derzeit nicht möglich", fügte er hinzu.

Der 17-Jährige habe laut der psychiatrischen Gutachterin Karin Kramer-Reinstadler eine Persönlichkeitsentwicklungsstörung, wodurch von ihm eine erhöhte Gefahr ausgehe, führte die Psychiaterin vor Gericht aus. "Der Angeklagte hat ein massiv erhöhtes Aggressionspotenzial", meinte Kramer-Reinstadler. Er müsse sich dringend einer Therapie unterziehen. "Es wäre jetzt viel zu gefährlich ihn in die Freiheit zu entlassen. Ohne eine Therapie wird er weitere Delikte begehen, möglicherweise auch mit Todesfolge", erläuterte Kramer-Reinstadler.

Dem Jugendlichen wurde vorgeworfen, einem Iren einen Faustschlag ins Gesicht versetzt und anschließend den am Boden liegenden Mann mehrmals gegen den Kopf getreten zu haben. Der 17-Jährige bekannte sich bezüglich des versuchten Mordes nicht schuldig, den versuchten Raub gestand er. Er habe sich an dem Abend mit zwei Freunden zum Ausgehen getroffen und sei schon zu diesem Zeitpunkt sehr aggressiv gewesen, sagte der Beschuldigte. Als die drei Burschen schließlich auf den Iren trafen, der stark alkoholisiert vor einem Lokal etwas auf Englisch schrie, habe er sich persönlich angegriffen gefühlt und sei auf den Mann losgegangen, schilderte der Angeklagte seine Sicht der Vorfälle vom 30. April dieses Jahres.

Der Ire hatte bei der Auseinandersetzung lediglich "leichte Verletzungen" davon getragen, sagte der gerichtsmedizinische Gutachter Walter Rabl. Dies sei jedoch "reiner Zufall" gewesen, fügte er hinzu. "Bei derartigen Tritten gegen den Schädel können Knochen brechen, Gefäße können reißen und es kann zu Blutungen im Gehirn kommen", erklärte Rabl die möglichen Schäden. Der Ire hatte sich am Tag nach der Attacke selbst aus dem Krankenhaus entlassen und sei jetzt nicht mehr auffindbar, teilte der Richter mit.

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