Führerscheinentzug als "versteckte Nebenstrafe"

Führerscheinentzug als "versteckte Nebenstrafe"
Justiz: Fahrverbot nach Urteil auch bei kleinen Delikten führt zu Jobverlust.

Der Bewährungshilfe-Verein Neustart schlägt Alarm: Regelmäßig wird Klienten nach Verurteilungen, die in gar keinem Zusammenhang mit dem Lenken eines Fahrzeuges oder mit Alkoholkonsum stehen, der Führerschein entzogen. Eine bedingte Strafe wegen Nötigung, Körperverletzung oder räuberischen Diebstahls reicht schon, um Verkehrsunzuverlässigkeit anzunehmen. Wobei die Behörde die gesundheitliche Eignung des Verurteilten gar nicht prüft, sondern den Führerschein automatisch für mehrere Monate entzieht. Die Folge dieser "versteckten Nebenstrafe", wie sie Winfried Ender von Neustart Vorarlberg nennt, ist häufig der Jobverlust und damit erst recht das Abrutschen.

Herr M. aus Niederösterreich hatte seine Freundin bei einem Streit attackiert und mit einem Messer bedroht. Der 32-Jährige verbüßte seine mehrmonatige Haftstrafe als Freigänger und arbeitete bereits bei einer Firma. Man bot ihm dort einen fixen Job für die Zeit nach der Haftentlassung an. M. brauchte dafür aber seinen Führerschein. Der Chef war sehr zufrieden mit seiner Arbeitsleistung, doch als M. von der Bezirkshauptmannschaft (BH) die Lenkerberechtigung entzogen wurde, verlor er den Arbeitsplatz.

Herr R. aus Salzburg wurde wegen Körperverletzung verurteilt. Daraufhin entzog man ihm für sechs Monate den Schein. Der 20-Jährige wohnt am Land, hat bis zur nächsten öffentlichen Verkehrsanbindung einen Fußweg von 45 Minuten, schaffte es nicht immer rechtzeitig zur Arbeit und wurde gekündigt. R. verlor den Halt, trank zu viel, nahm Drogen, wurde obdachlos, setzte neue Delikte. Es dauerte Jahre, bis er sich wieder erfangen hatte.

Verzögerung

Oft wird die Behörde mit Verzögerung tätig, beklagt Neustart-Sprecher Andreas Zembaty: "Das passiert zu einem Zeitpunkt, zu dem der Klient begonnen hat, seinen Führerschein bei der Planung seines Alltags miteinzubeziehen. Wenn der dann plötzlich weg ist, bricht das oft sehr filigrane Konstrukt in sich zusammen."

Häufig wird auch die Familie mit bestraft. Herr B. aus dem Burgenland wurde wegen schwerer Nötigung verurteilt. Nach der Haftentlassung bemühte er sich sofort um einen neuen Job. Er konnte bei einer Baufirma anfangen, transportierte mit dem Lkw Baumaterial. Der Bewährungshelfer ersuchte die Behörde, vom drohenden Führerscheinentzug Abstand zu nehmen, weil ein Jobverlust auch die Unterhaltszahlungen für die Kinder von B. aus geschiedener Ehe reduzieren würde. Außerdem benötigte B. den Führerschein auch, um seine Kinder an Wochenenden zu sich zu holen. Das Amt ließ sich nicht erweichen: Der Schein war weg, der Job auch, die Kinder hatten das Nachsehen.

Neustart wehrt sich gar nicht dagegen, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird, wenn das Fahrzeug zur Begehung des Strafdelikt eingesetzt wurde oder Alkohol bzw. Drogen im Spiel waren. Doch das bloße Begehen einer Straftat bedeute nicht automatisch, dass die Verkehrssicherheit auf dem Spiel steht.

Verwaltungsgerichtshof

Jenseits der aus dem Führerscheingesetz abgeleiteten Praxis des Entzugs der Fahrerlaubnis nach Strafurteilen nimmt es der Verwaltungsgerichtshof sehr genau, wenn es um den Nachweis der Verkehrsunzuverlässigkeit geht. Die BH Liezen, Steiermark, entzog einer an Demenz erkrankten Dame auf Lebenszeit den Führerschein. Eine Amtsärztin hatte attestiert, dass nicht mehr mit einer Besserung des Krankheitsbildes, sondern nur noch mit Verschlechterung zu rechnen sei.

Für den Gerichtshof war das keine ausreichende Begründung, er hob den Bescheid auf. Es müsse belegt werden, welche konkreten Leistungsdefizite bei der Frau vorliegen und ob diese auf das Fahrverhalten von Einfluss sein könnten. Außerdem fordert das Höchstgericht von der Behörde, in Abständen zu überprüfen, ob die gesundheitliche Neigung wiedererlangt worden ist.

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