Freigang: Auer-Welsbach mit 1,7 Promille am Steuer

Haftfreigänge sind für Welsbach damit nicht mehr möglich, und seinen Führerschein ist er auch los.
Gelockerter Vollzug gestrichen - Führerschein weg - Vorzeitige Entlassung in Frage gestellt.

Eigentlich hätte Wolfgang Auer-Welsbach bis zum heutigen Dreikönigstag einen Haftfreigang gehabt. Doch seit Sonntagnacht sitzt der wegen Betrugs zu acht Jahren Gefängnis verurteilte Finanzjongleur schon wieder in der Justizanstalt Graz-Karlau ein. Grund: Er ist Sonntagabend im Kärntner Bezirk St. Veit/Glan betrunken am Steuer seines Autos erwischt worden. Ein Test ergab 1,7 Promille Alkohol im Blut. Der Führerschein wurde dem 59-Jährigen abgenommen.

Die Eskapade hat aber noch weitere Konsequenzen. „Wir haben den gelockerten Vollzug sofort aufgehoben. In nächster Zukunft gibt es für ihn keine Freigänge mehr“, sagt Josef Mock, Leiter der Justizanstalt Graz-Karlau.

Wiederholungstäter

Für den ehemaligen Vorstandschef des AvW-Finanzdienstleisters ist es bereits das zweite Mal, dass er den Status des gelockerten Vollzugs wieder verliert. Bereits im Juni war er bei einem Freigang stark alkoholisiert. In den kommenden Tagen wird Welsbach einvernommen. Danach werden interne Strafen verhängt. „Die Sanktionen reichen von einem Verweis über die Streichung von Begünstigungen bis zu Geldstrafen und Hausarrest“, erklärt Mock.

Die Haftstrafe dauert für Welsbach, der im November 2011 wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs, Untreue und Bilanzfälschung mit einem Schaden in Höhe von rund 400 Millionen Euro verurteilte wurde, noch bis 2019. Ab dem nächsten Jahr hätte er theoretisch die Möglichkeit, um eine vorzeitige Entlassung anzusuchen, seine Chancen dafür dürften sinken.

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