Frau in Innsbruck erdrosselt: 20 Jahre Haft für Ehemann

Frau in Innsbruck erdrosselt: 20 Jahre Haft für Ehemann
Der Angeklagte soll zunächst seine Frau gefesselt und dann mit einem Schal erdrosselt haben. 20 Jahre Freiheitsstrafe.

Ein 50-jähriger Mann ist am Dienstag am Landesgericht Innsbruck wegen Mordes zu 20 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der gebürtige Afghane hat laut Anklage seine Frau im August des vergangenen Jahres in der gemeinsamen Wohnung in Innsbruck erdrosselt. Das Urteil der Geschworenen fiel einstimmig aus. Es ist vorerst nicht rechtskräftig.

Richter Thomas Dampf bezeichnete die Tat in der Urteilsbegründung als "besonders brutal". Der bisher unbescholtene Lebenswandel und das Geständnis des Angeklagten seien aber als mildernd zu werten, weshalb der 50-Jährige nicht die Höchststrafe (lebenslänglich, Anm.) bekommen habe, so der Richter.

Frau war in der zwölften Woche schwanger

Der 50-Jährige hatte sich vor dem Schwurgericht schuldig bekannt. Der Angeklagte hat zunächst seine Frau gefesselt und dann mit einem Schal erdrosselt. Dabei hatte er "erhebliche Kraft" angewandt haben, da das Kehlkopfskelett der Leiche mehrere Brüche aufgewiesen hat, hatte Staatsanwältin Karin Draschl in ihrem Eröffnungsplädoyer erläuterte. Die ebenfalls aus Afghanistan stammende Frau sei zu diesem Zeitpunkt in der zwölften Woche schwanger gewesen.

Es tue ihm sehr leid, aber sie habe sein Vertrauen gebrochen, verteidigte sich der 50-Jährige. "Ich wusste, dass meine Frau ein Verhältnis mit einem anderen Mann hat", sagte der Beschuldigte. Nach der Tat habe der Angeklagte die beiden gemeinsamen Kinder zu einem Freund gebracht und sei nach Wien gefahren.

"Er wusste was er tut"

Der gebürtige Afghane war laut Psychiaterin Adelheid Kastner zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig. Er sei zwar leicht alkoholisiert gewesen, habe aber dennoch nachdenken, schlussfolgern und logisch handeln können. "Er wusste was er tut", fasste die Psychiaterin zusammen. In der Ehe habe es gewisse Probleme und Schwierigkeiten gegeben.

Die Überzeugung des Angeklagten, dass seine Frau eine Affäre habe, hätte das Fass schließlich zum Überlaufen gebracht, erklärte Kastner. Die Tat sei aber aus einer eskalierenden Konfliktsituation heraus entstanden, weshalb keine "hochgradige Wiederholungswahrscheinlichkeit" bestehe, fügte sie hinzu.

Opfer erst zwei Tage nach Tat entdeckt

Das Opfer war erst zwei Tage nach der Tat gefunden worden, nachdem der Freund, bei dem die Kinder untergebracht waren, misstrauisch geworden war. Er hatte daraufhin die Polizei verständigt, die dann die Leiche der Frau im Schlafzimmer der Wohnung fand. Der 50-Jährige wurde schließlich in Wien festgenommen.

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