Flüchtlinge sollen bei sexuellen Übergriffen Asylrecht verlieren

Übergriffe beim Innsbrucker Bergsilvester sollen Konsequenzen haben
Strengere Strafen und eigener Paragraf für sexuelle Belästigung in Gruppen geplant. LH Platter fordert Verlust von Asyl-Recht bei Haftstrafen ab einem Jahr

Es ist gerade einmal ein Jahr her, dass der zunächst von Politikern mehrerer Parteien belächelte "Po-Grapsch-Paragraf" eingeführt wurde. Auch Justizminister Wolfgang Brandstetter stand der Initiative der damaligen Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) im Vorfeld durchaus skeptisch gegenüber. Doch bereits mit der Silvesternacht auf den 1. Jänner 2016 und den Ereignissen in Köln hat sich die Stimmung gedreht. Und nach den Belästigungen zum Jahreswechsel in Innsbruck wird nun sogar eine weitere Verschärfung angedacht.

"Die mutmaßlichen sexuellen Übergriffe in der Silvesternacht in Innsbruck sind nicht zu akzeptieren", erklärte Tirols Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) nach einem Arbeitstreffen mit Brandstetter am Freitag in Innsbruck. Bereits im Vorfeld hatte er angekündigt, dass er sich Konsequenzen aus den Vorfällen beim Bergsilvester erwarte. Gestern wurde der derzeitige Vorsitzende der Landeshauptleute-Konferenz konkret.

Und er ließ dabei nicht nur mit Forderungen nach einer Strafrechtsverschärfung bei sexuellen Übergriffen aufhorchen. Grundsätzlich dürfe zwar kein Unterschied gemacht werden, ob Einheimische oder Zugewanderte Straftaten begehen, meinte Platter. Aber er fordert, dass bereits Taten, die mit einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind, „einen Ausschlussgrund für das Asylverfahren darstellen sollten“. Denn es könne nicht sein, dass Straftaten wie jene in der Silvesternacht keinen Einfluss auf das Verfahren haben. „Wer straffällig wird und unsere Werte und Regeln nicht anerkennt, hat das Recht auf unsere Unterstützung verwirkt“, so Platter.

Derzeit stellen lediglich schwere Straftaten, bei denen mehr als drei Jahre Haft drohen, einen Asyl-Ausschließungsgrund dar. Gleichzeitig fordert Platter eine Erhöhung der Strafen für sexuelle Belästigung. Die wird derzeit mit bis zu einem halben Jahr Haft geahndet. Bei einer Verschärfung der Strafen könnten derartige Übergriffe also ebenfalls eine Aberkennung des Asylrechts bedeuten.

Brandstetter erklärte, dass er mit VP-Innenminister Wolfgang Sobotka bereits mögliche Verbesserungen im Sicherheitsbereich berät. "Wir prüfen nun, wo wir nachschärfen müssen, denn so etwas wie in Innsbruck darf nicht mehr passieren", sagte der Justizminister. Bereits demnächst soll im Strafrecht als erster Schritt verankert werden, dass eine Selbstverteidigung bei einem sexuellen Übergriff straflos bleibt.

Anfreunden kann sich Brandstetter zudem mit einer weiteren Forderung Platters. Der will, dass ein eigener Straftatbestand für "sexuelle Belästigung in Gruppen" eingeführt wird. Beim Innsbrucker Bergsilvester soll eine Gruppe von Männern gemeinsam 18 Frauen sexuell belästigt haben. Die Polizei hat sechs Afghanen mit unterschiedlichem Asylstatus, sowie einen Asylwerber aus Syrien und einen aus dem Irak ausgeforscht, die als tatverdächtig gelten.

Derzeit versucht die Polizei, mithilfe der Opfer die einzelnen Übergriffe den Männern zuzuordnen. Das dürfte jedoch – angesichts des dichten Gedränges am Tatort Marktplatz – schwierig werden.

Anlass-Gesetzgebung

Tirols Polizeidirektor Helmut Tomac wollte die Vorschläge gestern am Rande einer Pressekonferenz nicht konkret kommentieren. "Aber ich halte es schon für sehr sensibel, Anlassgesetzgebung zu betreiben", erklärte er, zumal die jüngste Reform noch nicht lange her sei.

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