Flüchtlinge: "Rechtsgeschichte wird geschrieben"

ABD0024_20151121 - SPIELFELD - ÖSTERREICH: Flüchtlinge auf dem Weg in das Sammelzentrum an der Slowenisch-Österreichischen Grenze im Gebiet von Spielfeld am Samstag, 21. November 2015. Regenwetter und sinkende Temperaturen stellen die Einsatzkräfte und Hilfsorganisationen vor neue Herausforderungen. - FOTO: APA/ERWIN SCHERIAU
EuGH eröffnet in drei Wochen jenes Verfahren, das über Asylzuständigkeit entscheidet.

C-646/16. Ahmad S., dreifacher Familienvater aus einem kleinen Vorort von Damaskus, setzt seine ganze Hoffnung in dieses Kürzel.

Dahinter versteckt sich ein Verfahren, das laut Border Crossing Spielfeld "Rechtsgeschichte schreiben wird": Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet, ob der staatlich organisierte Transport von Flüchtlingen Ende 2015, Anfang 2016 als illegale Einreise in den EU-Raum gilt oder nicht.

Das Urteil ist wichtig für Tausende Menschen, die an der Grenze zu Österreich zurückgewiesen wurden oder nach ihrer Einreise auf ihre Abschiebung warten. Argumentiert wird das mit Dublin III: Asylverfahren müssen dort abgewickelt werden, wo die EU betreten wurde. Auf der Balkanroute war das Kroatien. Doch Dublin III hat einen Haken: Es gilt nur, wenn die Einreise illegal war.

Flüchtlinge: "Rechtsgeschichte wird geschrieben"
Ahmad S.

2000 Betroffene

An die 700 Betroffene dürften mit dem Argument Dublin III seit Oktober nach Kroatien rückgeschoben worden sein, schätzt Border Crossing Spielfeld. 2000 dürfte es insgesamt betreffen, die nach Eröffnung des "Grenzmanagements" Ende Jänner 2016 ins Land kamen.

Doch Ahmad S. kam gar nicht bis nach Österreich. Der Syrer wurde am 21. Februar 2016 in Spielfeld nach Slowenien zurückgewiesen. Ein halbes Jahr später stellte das steirische Landesverwaltungsgericht fest: Diese Rückweisung war rechtswidrig. Ahmad nützte das nichts. Er sitzt seit einem Jahr in Slowenien fest, wo man ihn wiederum nach Kroatien abschieben will: Slowenien nahm seine Geschichte im Oktober zum Anlass, den EuGH um eine Entscheidung zu bitten. Österreich schloss sich mit dem gleichgelagerten Fall zweier Afghaninnen an.

Am 28. März geht es im EuGH los. Wie das Verfahren endet, ist kaum vorherzusagen. Hilfsvereine hoffen, dass der EuGH die staatlichen Transporte als legale Einreise wertet. Dann müsste Österreich die Asylverfahren der Betroffenen durchführen.

Uni-Professor Hans-Peter Folz, Vorstand des Institutes für Europarecht an der Universität Graz, wagt keine Prognose. "Das ist nicht komplett aussichtslos. Aber wenn man einmal rechtswidrig eingereist ist, bleibt das rechtswidrig", überlegt der Jurist.

Flüchtlinge: "Rechtsgeschichte wird geschrieben"
Professor Folz, Europarecht

Schengen reichte nicht

Das liege am Schengener Grenzkodex: Er sieht nur Regeln zur Überwachung der Außengrenzen vor. "Aber in dem ganzen Kodex gibt’s keine Regelung, die Maßnahmen gegenüber möglicherweise illegal Eingereister festschreibt." Für die Krise 2015/‘16 sei Schengen völlig unzureichend gewesen: "Niemand ist verpflichtet, Flüchtlingsströme zu stoppen. Daraus ist die Politik des Durchwinkens entstanden."

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