Expertenstreit über Slowenen-Passus

Volksgruppenvertreter mahnen ein, dass Kärnten zweisprachig ist
SPÖ: Erwähnung als zweite Landessprache ist verfassungswidrig. "Blödsinn", entgegnet Heinz Mayer.

Im Konflikt um die neue Kärntner Landesverfassung gibt es eine weitere skurrile Meinungsverschiedenheit, denn jetzt sind sich die Juristen uneins: Die SPÖ vertritt die Rechtsmeinung, die Erwähnung von Slowenisch als zweite Landessprache wäre verfassungswidrig und daher auch als symbolischer Akt für die Volksgruppe unmöglich. Dieser Behauptung widerspricht aber der anerkannte Verfassungsjurist Heinz Mayer.

Weil im Kompromisspapier der Kärntner Landesregierung auf Forderung der ÖVP Deutsch als Landessprache verankert und Slowenisch ungenannt bleiben soll, ist die Aufregung bei Slowenenorganisationen seit Wochen groß. Am Sonntag war die Landesverfassung folglich Thema Nummer eins bei einem Gespräch zwischen Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) und dem slowenischen Staatspräsidenten Borut Pahor im Amt der Kärntner Landesregierung in Klagenfurt.

Pahor deponierte, dass er davon überzeugt sei, dass eine Lösung auf dem Weg des Dialogs gefunden werden könne; immerhin sei in Slowenien und Kärnten alles zu unternehmen, um die positiven Beziehungen zu schützen. Kaiser und der bei diesem Gespräch ebenfalls anwesende Vorsitzende des Kärntner Rechts- und Verfassungsausschusses, Andreas Scherwitzl (SPÖ), versicherten, dass die slowenische Volksgruppe in der Verfassung Berücksichtigung finden werde. Der Forderung der Volksgruppenvertreter, wonach Slowenisch zumindest in den zweisprachigen Gemeinden als zweite Landessprache ausgewiesen werden mag, erteilt die SPÖ dennoch eine Absage.

"Die Formulierung eines solchen Passus ist auszuschließen. Dies wäre ein unerlaubter Widerspruch zur Bundesverfassung. Unsere Rechtsinterpretation ist folgende: Würden wir Slowenisch offiziell als zweite Landessprache definieren und dies in den Text einbinden, wäre dies verfassungswidrig. Das dürfen wir nicht", argumentiert Scherwitzl.

"Das ist ein völliger Blödsinn", entgegnet Verfassungsjurist Mayer. Die Formulierung wäre rechtlich bedeutungslos, aber natürlich gestattet. Was bezüglich der Sprachen in der Kärntner Landesverfassung stehe, sei "sowieso absolut wurscht, rein juristisch bringt das null", betont Mayer weiter.

"Sinnloser Streit"

Der Verfassungsrechtler spricht von einem "komplett sinnlosen und rechtlich unbedeutenden" Kärntner Sprachenstreit, weil des Recht ausschließlich von der Bundesverfassung ausgehe. "Die deutsche Sprache ist, unbeschadet der den sprachlichen Minderheiten bundesgesetzlich eingeräumten Rechten, die Staatssprache der Republik", heißt es in Artikel 8 der Bundesverfassung.

Erläuterungen

Eine mögliche Lösung für Kärnten wäre, den Landessprache-Passus überhaupt zu streichen. "Nein, das schließe ich aus", sagt Scherwitzl. Wohl, weil die ÖVP darauf beharrt und ansonsten im Landtag die Mehrheit für die Verfassungsreform gefährdet wäre. Man werde sich auf Präzisierungen sowie wertschätzende Formulierungen einigen, meint Scherwitzl. In Erläuterungen zur Landesverfassung sollten alle Miss- und Falschinterpretationen ausgeräumt werden.

Der Fahrplan sieht einen fertigen Gesetzestext bis Ostern vor, der endgültige Beschluss im Landtag soll noch im Frühjahr fallen.

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