Experten gegen Erhöhung der Strafen

Debatte um strengere Strafen
Faktencheck: Justizminister ortet Anstieg bei Gewalt- und Sexualdelikten – Strafrechtsprofessor widerspricht.

Justizminister Josef Moser (ÖVP) will die Sexual- und Gewaltstraftaten strenger bestraft sehen und plant deshalb eine baldige Anhebung der Strafrahmen. Es sollen Untergrenzen eingeführt werden, die von den Richtern nicht unterschritten werden können, außerdem sollen die Obergrenzen erhöht werden. Moser begründet diese Schritte damit, dass eine Zunahme bei Sexual- und Gewaltdelikten stattgefunden habe.

Der KURIER unterzog die Aussage mit Hilfe von Justizexperten einem Faktencheck – und es stellt sich heraus: Gemessen an den Verurteilungen hat es weder bei Gewalt- noch bei schweren Sexualdelikten (abgesehen vom vor zwei Jahren ausgeweiteten Tatbestand der sexuellen Belästigung vulgo Pograpscher) einen Anstieg, sondern im Gegenteil einen Rückgang gegeben.

Strenger

Der Linzer Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer hat für den KURIER die schwersten Sexualstraftaten wie Vergewaltigung und geschlechtliche Nötigung analysiert und sagt: "Es gibt seit Jahren eine fallende Tendenz. Und es gibt die Tendenz, auf solche Taten strenger zu reagieren." Zwar sinkt die Verurteilungsrate insgesamt, bei unbedingten Strafen gibt es aber (von gelegentlichen, heftig diskutierten Ausreißern abgesehen, Anm.) einen Anstieg, während (teil-)bedingte Strafen seltener ausgeteilt werden.

Experten gegen Erhöhung der Strafen
Grafik,istockphoto

Birklbauer: "Es ist also ein Märchen, dass man nach einer Vergewaltigung nicht in den Bau geht und mit einer Bewährungsstrafe davon kommt." Gab es 2003 noch 129 rechtskräftig festgestellte Vergewaltigungen, sank die Zahl 2016 auf 92. Teilbedingte oder bedingte Verurteilungen gab es bei Vergewaltigung etwa im Jahr 2010 noch 45, 2016 waren es nur noch 19.

"Wobei man aus der empirischen Forschung weiß, dass Strafdrohungen gar nichts bewirken", sagt Birklbauer: "Was wirkt, ist die Wahrscheinlichkeit, entdeckt zu werden. Der Täter kalkuliert nicht, ob ihm zwei, drei Jahre mehr drohen, er kalkuliert allenfalls, ob er erwischt wird."

Kosmetik

Das Anheben der Strafdrohungen sei "bloße Kosmetik", dass man "die Kriminalität ohnehin bekämpfe." Und überdies "billiger als andere Maßnahmen wie zum Beispiel, einen sicheren Raum zu schaffen, etwa durch mehr beleuchtete Parkplätze."

Die Strafrichter sehen das ähnlich. Der Präsident des Wiener Straflandesgerichts und Obmann der Fachgruppe Strafrecht in der Richtervereinigung, Friedrich Forsthuber, empfindet "Anlassgesetzgebung" für "problematisch, da sie der Öffentlichkeit den irrigen Eindruck vermittelt, das Strafrecht könne nahezu alle gesellschaftlichen Probleme lösen." Erst vor zwei Jahren wurden die Strafrahmen bei Gewaltdelikten ohnehin erhöht, auch jene für Sexualstraftaten werden laufend angehoben. Forsthuber sieht "keine Notwendigkeit weiterer Strafverschärfung", man solle doch zuerst die Auswirkungen der letzten Reformen evaluieren. Im übrigen wünschen sich die Strafrichter genügend Spielraum, um möglichst "treffsichere" Sanktionen ausmessen zu können.

Strafrechtler Biklbauer sieht im Ruf nach strengeren Strafen nur eine Befriedigung von Rachegelüsten, "damit ist den Opfern aber gar nicht gedient."

Die Zahlen

2015 gab es insgesamt 6034 Verurteilungen wegen Delikten gegen Leib und Leben (vom tätlichen Angriff bis Mord). Im Vorjahr ist diese Zahl auf 5835 gesunken. Der Justizminister will traumatische Folgen für das Opfer als Erschwerungsgrund, der gilt bei außergewöhnlich hoher Gewalt schon jetzt.

2015 gab es 553 Verurteilungen wegen Sexualstraftaten, 2016 stieg die Gesamtzahl auf 586 an, allerdings kamen hier die neuen Straftatbestände (Pograpscher) dazu. Bei Vergewaltigung sank die Zahl von 129 im Jahr 2003 auf 92 im Jahr 2016, auch bei geschlechtlicher Nötigung setzt es überwiegend unbedingte Strafen.

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