Ex-Kronzeuge: Bewährung nach Morddrohung

Ex-Kronzeuge: Bewährung nach Morddrohung
Weil sie seine dubiose Rolle beleuchtete, jagte ein Zeuge einer Journalistin via Facebook Todesangst ein: bedingte Haftstrafe.

Einst war er Kronzeuge im gerichtlich bereits abgehandelten Fall der in Wien-Hietzing von ihrem Freund ermordeten und zerstückelten Studentin Stefanie P. Am Dienstag wurde Oliver D. wegen gefährlicher Drohung zu fünf Monaten auf Bewährung verurteilt (Bedenkzeit) und nach zwei Wochen aus der U-Haft entlassen.

Der Deutsche, der sich seinerzeit als Bekannter des Mörders bei Polizei und Medien (sogar in einem TV-Interview) wichtiggemacht hatte, verfolgte die News-Journalistin Martina Prewein. Sie hatte sein getrübtes Vorleben (zehn Vorstrafen in Deutschland) und seine dubiose Rolle im Mordfall beleuchtet. Dafür rächte sich der 35-Jährige mit unverhüllten Morddrohungen via Facebook. Etwa mit dem Foto einer Waschmaschine voller Glock-Pistolen, eine Anspielung auf den Mörder von Stefanie P., der sein Mordwerkzeug in der Waschmaschine deponiert hatte. Dazu textete Oliver D.: "Ein Mann muss beenden, was er angefangen hat."

Unter Veröffentlichung der Privatadresse der Journalistin soll er 10.000 Euro Kopfgeld ausgesetzt und sie beschattet haben. Wenige Minuten nachdem sie von ihrer Frauenärztin kam, mit der sie einen Eingriff zu besprechen hatte, postete er im Internet: "Man kann auch an einer tödlichen Krankheit sterben."

Horror

Und kurz nachdem sie sich einen Hund zugelegt hatte, soll er ein Foto des 2005 erdrosselten Modedesigners Rudolf Mooshammer samt Hund veröffentlicht haben, mit dem Hinweis: "Auch er wurde ermordet." Die Bedrohte zum KURIER: "Ein Horror! Ich traue mich seither nicht mehr, meine Wohnung allein zu betreten."

Vor Gericht stellte sich der Angeklagte selbst als Opfer dar. Er sei "in diese Mordsache reingeraten, wie die Jungfrau zum Kind", sei unter dem Motto "das ist der Mörder" gehetzt worden "wie ein Tier". Leute hätten ihn auf der Straße bespuckt, und sein Patenkind habe er auch nicht mehr sehen dürfen. Er habe der Journalistin nur zeigen wollen, wie das ist: "Ärgern wollte ich sie, ihre Furcht finde ich übertrieben." Der Richter sah das anders.

Die symbolisch geforderten 500 Euro Schmerzensgeld will D. dem Opfer geben, "ich hätte auch mehr angeboten."

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