Ex-Bürgermeister vor Gericht: "Die höchste Strafe habe ich schon"

Ex-Bürgermeister Johann Straner im Gericht
Hartes Urteil für Johann Straner: Fast drei Jahre Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Wille eines Bürgermeisters, seine Gemeinde voranzubringen, sei ja nicht strafbar, merkte Staatsanwalt Walter Plöbst an. Aber in Johann Straners Fall stecke mehr dahinter, betonte der Ankläger und verwies auf die Therme Aqualux, die der Ex-SPÖ-Bürgermeister durchgesetzt habe. "Er wollte die Therme, obwohl alle gesagt haben, das geht nicht."

Mehrere Verhandlungstage gab es bereits im Leobner Straflandesgericht, Straner ist wegen Amtsmissbrauch angeklagt. Denn für den Neubau hat die obersteirische Gemeinde einen Millionenkredit aufgenommen: Straner soll etwa dieses Darlehen nicht vorab vom Land Steiermark genehmigen haben lassen und zuweilen Entscheidungen ohne Gemeinderatsbeschlüsse gefällt haben. Gestern fand der letzte Prozesstag statt.

Viel Emotion im Saal

Zuvor wurde es aber noch sehr emotional im Gerichtssaal. Straner erinnerte an seine Lebensgefährtin, die im Gemeindeamt tätig war und ebenfalls angeklagt wurde. Doch die Frau verübte Suizid. "Mir wurde das Liebeste genommen, die höchste Strafe habe ich schon erhalten", beteuerte Straner unter Tränen. Gegen ihn und seine Freundin sie eine "beispiellose Medienkampagne" geführt worden, mehr noch: Auch der Staatsanwalt trage "eine moralische Mitschuld am Suizid", behauptete der Ex-Bürgermeister.

Das Urteil fiel deutlich aus: Straner wurde zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt - unbedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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