Ernst Strasser klagte erfolglos Partnervermittler
Ex-Innenminister Ernst Strasser ist am Donnerstag am Landesgericht Salzburg mit einer Privatklage gegen den umtriebigen Partnervermittler Peter Treichl (47) wegen übler Nachrede gescheitert. Strasser, der derzeit mit Fußfessel eine dreijährige Haftstrafe wegen Bestechlichkeit verbüßt, hatte sich durch ein Facebook-Posting in seiner Ehre gekränkt gefühlt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Strasser als Partnervermittler?
Der Salzburger Treichl betreibt in Österreich und Bayern sieben Partnervermittlungsagenturen und sorgt auch abseits immer wieder für Schlagzeilen - etwa als Kurzzeit-Ehemann der ehemaligen Geliebten des deutschen Kabarettisten Ottfried Fischer. Strassers Lebensgefährtin war bis in den vergangenen Herbst eine Geschäftspartnerin Treichls, bevor sie kurzerhand eine eigene Agentur eröffnete. Am 14. Jänner 2015 entnahm Treichl dann - offenbar gar nicht zutreffenden - Zeitungsberichten, dass Strasser selbst Partnervermittler werden wolle.
"Das hat mich in Rage gebracht", sagte Treichl am Donnerstag vor Gericht. In einem emotionalen Posting auf seiner Facebook-Seite beklagte er in den Abendstunden, dass Strassers Partnerin sein Know-how und ihm Kunden gestohlen und Gelder unterschlagen habe. Und er schrieb im Dialekt: "Strasser und sei Freindin...Gleich und gleich gesellt sich gern...hot scho sein Grund warum er sitzen muss...für mich persönlich sans beide Betrüger."
Strasser blieb dem Prozess fern
Strasser - er war heute nicht selbst zum Prozess gekommen - fühlte sich durch den Eintrag "in einer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbaren verächtlichen Weise" in seiner Ehre gekränkt, und forderte eine angemessene Entschädigungszahlung. Das Mediengesetz sieht hier eine Wiedergutmachung von bis zu 20.000 Euro vor. Auch Strassers Lebensgefährtin klagte, ihr Verfahren endete aber im Frühjahr mit einem Vergleich.
Treichl wies am Donnerstag alle Vorwürfe von sich. Das Posting sei nach kurzer Zeit wieder gelöscht worden. Gerade einmal acht Personen "likten" den Eintrag, nur vier teilten ihn. Für den Anwalt Strassers, Michael Wukoschitz, spielt das keine Rolle. "Das Posting war mehr als zwei Wochen online, nicht nur ein paar Tage. Jeder der 1,39 Milliarden Facebook-Nutzer hatte die Möglichkeit, auf den Eintrag zuzugreifen. Wie viele das tatsächlich gemacht haben, ist unerheblich." Die Meinungsfreiheit sei zwar verfassungsrechtlich geschützt, sie sei aber gegenüber den Grundrechten des Betroffenen abzuwägen.
Betrug und Bestechlichkeit
Der Eintrag sei nicht gegen Strasser, sondern deutlich und unmissverständlich an dessen Lebensgefährtin gerichtet gewesen, argumentierte Treichls Verteidiger Franz Essl. "In der öffentlichen Wahrnehmung ist Strasser ein Betrüger. Fragen Sie Menschen auf dem Bahnhof, das wird Ihnen jeder bestätigen. Von Nichtjuristen kann nicht verlangt werden, zwischen Betrug und Bestechlichkeit zu unterscheiden."
Richter Aleksandar Vincetic sprach Treichl dann von den Vorwürfen frei. Der Passus "für mich persönlich" in dem Posting stehe für ein zulässiges Werturteil, der objektive Tatbestand "üble Nachrede" sei damit nicht erfüllt. Zudem müsse eine Behauptung laut Mediengesetz im tragenden Kern wahr sein, nicht in sämtlichen Einzelheiten. "Man kann von Ihnen nicht verlangen, Bestechlichkeit und Betrug zu unterscheiden", sagte Vincetic zu Treichl. Der Anwalt Strassers meldete am Donnerstag volle Berufung an.
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