Ernst Strasser fand am Ende doch noch gnädige Richterin

Ernst Strasser darf Fußfessel ablegen
Freiheit: Am 13. September hat der wegen Bestechlichkeit verurteilte Ex-ÖVP-Innenminister seine Strafe vorzeitig hinter sich und ist die Fußfessel los.

Ernst Strasser hat die ganze Bandbreite des richterlichen Ermessens von milde bis knallhart erlebt: Zunächst wurde der einstige Innenminister und über zwei britische Enthüllungsjournalisten gestolperte Europa-Parlamentarier Anfang 2013 zu vier Jahren Haft ohne Hausarrest-Möglichkeit verurteilt, was bei der Prozesswiederholung auf drei (Fußfessel-taugliche) Jahre abgeschwächt wurde. Mit seinem Antrag auf bedingte Entlassung nach Verbüßung der halben Strafe biss Strasser im März dieses Jahres zunächst auf Granit, mit einem neuen Antrag nach fast zwei Drittel der Strafe hatte er nun aber Erfolg.

Abschreckung

Über das erste Ansinnen auf Gewährung der vorzeitigen Freiheit hatte ausgerechnet der Wiener Strafrichter Georg Olschak abweisend entschieden, der seinerzeit beim ersten Prozess schon die (aufgehobenen) vier Jahre Haft mit Abschreckung begründet hatte. Im zweiten Anlauf landete Strasser (nach dem Zufallsprinzip) bei der Richterin Sonja Höpler-Salat, die offenbar gnädiger gestimmt war. Freilich müssten bei der Entlassung nach zwei Drittel der Strafe schon gravierende Gründe dagegen sprechen, die generalpräventive Wirkung darf dann von Gesetz wegen keine Rolle mehr spielen.

Die Entscheidung ist laut Gerichtssprecherin Christina Salzborn noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft könnte beim Oberlandesgericht Wien Beschwerde einlegen, was Strassers Freilassung zumindest verzögern könnte, doch ist damit nicht zu rechnen.

Am 13. September wird Ernst Strasser also die Fußfessel abgenommen und der elektronisch überwachte Hausarrest aufgehoben. Während er bisher nur vorgeschriebene Wege von und zur Arbeit zurücklegen durfte und ansonsten an seine Wohnung "gebunden" war, kann er sich dann frei bewegen und auch reisen. Nach Lust und Laune auch nach Brüssel, wo er als ÖVP-Delegationsleiter zwei vorgeblichen Lobbyisten gegenüber 100.000 Euro Jahresgage für seine unlautere Einflussnahme auf die Gesetzgebung im EU-Parlament verlangt hatte.

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