Ermittlungen gegen BZÖ-Spitze

BZÖ-Klubobfrau Johanna Trodt-Limpl und Stellvertreter Willi Korak
Verfahren gegen Abgeordnete, die Klubförderung als Kredit vergaben. Betroffene sind sich keiner Schuld bewusst.

150.000 Euro erhielt das BZÖ Kärnten im Jahr 2015 an Klubförderung. Mit diesem Betrag soll die Partei laut Staatsanwaltschaft Klagenfurt jedoch Förderungsmissbrauch betrieben haben. Klubobfrau Johanna Trodt-Limpl und Stellvertreter Wilhelm Korak geben an, einer Firma einen kurzfristigen Kredit gewährt zu haben. Nun wird die Immunität der beiden Landtagsabgeordneten, für die die Unschuldsvermutung gilt, aufgehoben.

Die Staatsanwaltschaft bestätigte am Dienstag einen Bericht der Kleinen Zeitung, wonach die beiden BZÖ-Politiker unter dem Verdacht des Förderungsmissbrauchs stehen und ein entsprechendes Ermittlungsverfahren anhängig ist.

Gegenüber dem KURIER beteuern nun beide, nichts Unrechtes getan zu haben. "Wir haben mit dem Geld kurzfristig einer Kärntner Firma, die in Not geraten ist, ausgeholfen. Das BZÖ ließ zuerst prüfen, ob eine solche Vorgangsweise korrekt ist – Korak hat mir mitgeteilt, dass dies der Fall sei und dann habe ich mein Okay gegeben. Aber Kollege Korak hat die Unterlagen, er weiß Details", sagt Trodt-Limpl.

Korak, der Trodt-Limpl 2017 an der Parteispitze beerben soll, nennt Daten: "Am 20. Oktober 2015 haben wir einem Kärntner Autohändler mit der Klubförderung ein Darlehen gewährt, rückzahlbar binnen drei Monaten. Das Geld wurde inklusive Zinsen bereits am 24. November 2015 rücküberwiesen." Zum Vorwurf, dass es sich immerhin um 150.000 Euro Steuergeld handle, das dem BZÖ als Förderung zukommen sollte, meint Korak: "Wir benötigten den Betrag damals nicht, haben das Unternehmen und dessen Auftragslage geprüft und konnten so unkompliziert fünf Arbeitsplätze sichern. Die Firma ist inzwischen ein florierendes Unternehmen, niemand hat sich bereichert."

Immunität fällt

Vor der Einvernahme von Trodt-Limpl und Korak durch die Staatsanwaltschaft muss deren Immunität durch den Landtag aufgehoben werden. "Beide haben im Gespräch mit mir signalisiert, dass sie ausgeliefert werden wollen und die Sache aufklären wollen", betont der Erste Landtagspräsident, Reinhart Rohr. Ein dementsprechender Beschluss soll in der nächsten Sitzung des Rechts- und Verfassungsausschusses erfolgen, die noch nicht terminisiert ist. Die Aufhebung der Immunität wird der Landtag in der Sitzung am 14. Juli beschließen.

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