Elf Frauen bedrängt: 20 Monate Haft für Vorarlberger

Gericht, Gerichtssaal, Akten, Kreuz
Angeklagter zeigte sich geständig, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein 20-jähriger Mann ist am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch wegen geschlechtlicher Nötigung zu einer unbedingten Haftstrafe von 20 Monaten verurteilt worden. Der Angeklagte gab vor Gericht zu, in elf Fällen Frauen im Alter zwischen 16 und 33 Jahren sexuell bedrängt zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 20-jährige Einheimische hatte im Tatzeitraum - zwischen Sommer 2015 und Mai 2017 - für etliche Schlagzeilen in den Vorarlberger Medien gesorgt. Jedes Mal ging er auf dieselbe Weise vor. Er lauerte den Frauen spät in der Nacht oder frühmorgens im Bereich des Bahnhofs Dornbirn-Schoren auf. Wenn die Frauen - die alleine und zu Fuß unterwegs waren - das Bahnhofsareal verließen, folgte er ihnen und startete wenig später in Seitenstraßen seine Attacken.

Dabei griff er - vermummt mit einem Tuch - die Frauen völlig unvermittelt an und begrapschte sie oberhalb der Kleidung. Manchen seiner Opfer hielt er auch den Mund zu und drückte sie zu Boden. Weil aber alle elf Frauen heftige und zum Teil lautstarke Gegenwehr leisteten, ließ der Mann stets von ihnen ab und ergriff mit seinem Mountainbike die Flucht. Die Opfer des jungen Mannes blieben unverletzt.

Zurechnungsfähig

Nach intensiven polizeilichen Überwachungsmaßnahmen im Bahnhofsbereich wurde der 20-Jährige im Mai vergangenen Jahres geschnappt und in Untersuchungshaft genommen. Nachdem er bei den polizeilichen Einvernahmen sexuelles Verlangen als Tatmotiv angegeben hatte, machte er im Prozess auch Drogen- und Alkoholkonsum für sein Verhalten verantwortlich. Ein Gutachten bestätigte, dass er zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war.

Das Gericht sah letztlich eine unbedingte Haftstrafe von 20 Monaten als tat- und schuldangemessen an, das Urteil ist nicht rechtskräftig. Als mildernd bewertet wurden das Geständnis des Mannes, seine bisherige Unbescholtenheit, sein jugendliches Alter und dass die geschlechtlichen Nötigungen teils beim Versuch geblieben sind. Erschwerend wirkte sich die häufige Wiederholung aus. Außerdem wurde den Opfern Teilschadenersatz in Höhe von 10.300 Euro zugesprochen.

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