Ehefrau erstochen: Es bleibt bei lebenslang

Der 29-Jährige wurde zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Der Berufungssenat sah eine heimtückische, akribisch geplante und besonders grausame Tat.

Das Oberlandesgericht Linz hat am Montag die lebenslange Haftstrafe eines Frühpensionisten bestätigt, der im Juli 2016 seine Frau in Ried im Traunkreis mit unzähligen Messerstichen und Axthieben aus Eifersucht getötet hat. Der Berufungssenat sah das vom Landesgericht Steyr verhängte Strafmaß u.a. wegen der besonderen Grausamkeit und der akribischen Planung der Tat als gerechtfertigt an.

Der Mann hat seiner von ihm getrennt lebenden Frau in deren Wohnung aufgelauert. In einem Rucksack hatte er ein Messer und ein Beil dabei. Während die 53-Jährige nichtsahnend etwas aß, telefonierte und sich duschte, wartete er hinter der Türe. Schließlich kam er aus der Deckung, attackierte die Frau und fügte ihr mit den Waffen zahlreiche Hieb- und Stichverletzungen zu. Das Opfer schleppte sich noch schwer verletzt ins Stiegenhaus und starb dort. Der Angreifer schnitt sich mit dem Messer mehrmals in den Hals, überlebte jedoch.

Erschwernisgründe

"Mir tut das furchtbar leid. Ich weiß selber nicht, wie es dazu gekommen ist", beteuerte der 57-Jährige am Montag vor dem Berufungssenat. Sein Verteidiger sprach von einer "psychischen Ausnahmesituation". Der Tat seien jahrelange Kränkungen vorausgegangen, sein Mandant habe zweimal Krebs gehabt und seine Frau habe ihn betrogen. Der Anwalt bat um ein "vernünftiges Urteil mit einer Zeitstrafe zwischen zehn und 15 Jahren".

Das Berufungsgericht sah aber "keinen Hinweis auf eine psychische Ausnahmesituation", dafür aber "eine Menge an Erschwerungsgründen": Die Tat sei heimtückisch und akribisch geplant, die Ausführung überraschend und besonders grausam gewesen. Es bestätigte daher das Strafmaß lebenslang.

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