Dritte Piste: Gerichte entmachten wäre "falscher Ansatz"

Tower am Flughafen Wien-Schwechat.
Laut Verfassungsrechter ist der Vorstoß der Landeshauptleute ein Versuch, der scheitern muss. Europarecht verlangt Gerichtsentscheide zu wichtigen Fragen, "Politik hat ohnedies Vorrang".

Die heimischen Gerichte in Sachen Umwelt zu entmachten, wie dies die Landeshauptleute in einem gemeinsamen Vorstoß wollen, ist für den Verfassungsrechtler Heinz Mayer "der falsche Ansatz" und "ein Versuch, der scheitern wird und scheitern muss". Das Europarecht verlange, dass in allen wichtigen Entscheidungen in letzter Instanz Gerichte zum Zug kommen und nicht unabhängige Verwaltungsorgane.

Wenn an einer Entscheidung ein politisches Interesse da sei, bestehe immer die Gefahr, dass die politisch abhängige Verwaltung eher den Interessen als dem Gesetz folge, meinte Mayer am Mittwoch im "Morgenjournal" des ORF-Radio zum Brief der Landeshauptleute an Kanzler, Vizekanzler und Umweltminister, künftig die Entscheidung, ob Umwelt- über öffentlichen Interessen stehen sollten, nicht Richtern zu überlassen.

Die Politik habe ohnedies Vorrang, so Mayer, "und zwar indem sie die Gesetze dementsprechend formuliert". Und das europäische Modell eines demokratischen Rechtsstaates, wie es sich in den letzten Jahrzehnten entwickelt habe, sage, dass der Gesetzgeber, der politisch Verantwortliche vom Volk gewählte Gesetzgeber, die politischen Entscheidungen zu treffen und in Gesetzesform zu gießen habe. Dann sei durch ein unabhängiges Gericht sicherzustellen, dass dieses Gesetz auch angewendet wird. "Und genau das hat man in Österreich nach mehr als 40-jähriger Debatte im Jahr 2012 verwirklicht", so Mayer, indem der europäische Standard nachgezogen worden sei mit den Verwaltungsgerichten, die als Rechtsmittelinstanz entscheiden nach der ersten Verwaltungsinstanz. "In Deutschland funktioniert das seit Jahrzehnten anstandslos, und auch in Österreich wird man sich daran gewöhnen müssen."

Die Causa dritte Piste am Flughafen Wien-Schwechat, zu der das Bundesverwaltungsgericht Nein gesagt hat, hält Mayer überhaupt für "besonders lehrreich" - denn es gebe ein Bundesverfassungsgesetz aus 2013, in dem sich die Republik Österreich zum nachhaltigen Umweltschutz bekenne. In der NÖ-Landesverfassung im Artikel vier heiße es ausdrücklich, dass dem Klimaschutz besondere Bedeutung zukomme und dass die wirtschaftliche Entwicklung des Landes unter Beachtung der Ökologie stattzufinden habe. "Also man hat ein Gesetz gemacht, wo man den Umweltschutz ganz besonders betont hat und wundert sich dann, dass die Gerichte dieses Gesetz beachten. Also das ist die Politik mit Augenzwinkern", so der Verfassungsrechtler.

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