Drei Schuldsprüche in Prozess um Schleppungen

Drei Schuldsprüche in Prozess um Schleppungen
Drei und zweieinhalb Jahre sowie zwei Jahre teilbedingt lauten die nicht rechtskräftigen Urteile.

Wegen Schlepperei sind drei vormals bei Firmen am Flughafen Wien Beschäftigte am Freitag im Landesgericht Korneuburg schuldig gesprochen worden. Sie hatten laut Anklage 2014 und 2015 einem Dutzend Personen aus Sri Lanka Flüge in die USA ermöglicht bzw. dies versucht, indem sie ihnen getürkte Boarding-Karten übergaben und sie durch Personaleingänge an den Passkontrollen vorbeischleusten.

Die aus Sri Lanka stammenden Zwillinge (31) wurden zu drei bzw. zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der 22-jährige Zweitangeklagte, der seine Mitwirkung von Beginn an eingestanden hatte, erhielt zwei Jahre Freiheitsstrafe, davon 20 Monate bedingt. Allen drei wird die U-Haft im Frühjahr 2015 angerechnet. Die Beschuldigten und der Staatsanwalt nahmen Bedenkzeit bzw. gaben keine Erklärung ab, das Urteil des Schöffensenats ist somit nicht rechtskräftig.

Das Gericht sah die Flugschleppungen von rechtswidrig in Österreich aufhältigen Personen als erwiesen an. Die Möglichkeit, dass diese Visa für den Schengenraum hatte, habe der Senat ausgeschlossen, erläuterte Richterin Monika Zbiral. Einer der Brüder wurde wegen der Schleusungen am Airport verurteilt und vom Vorwurf der sogenannten Einladungsschleppungen von mehreren Landsleuten freigesprochen, weil Beweise fehlten - bei seinem Bruder war es umgekehrt.

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