Die "schwarzen Schafe" unter den Anwälten

Die "schwarzen Schafe" unter den Anwälten
Disziplinarstrafen: Anwalt drohte mit Medien, das kostete 3500 Euro. Verfahren gegen Grasser-Verteidiger ist noch offen.

Dass ein Vorarlberger Rechtsanwalt seinen Prozessgegner damit erpressen wollte, die Sache publik zu machen, ist ihm nicht gut bekommen: Er wurde vom Disziplinarrat wegen Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes zu 3500 Euro Geldbuße verdonnert. Mit seiner Berufung beim Obersten Gerichtshof (OGH) blitzte er ab.

Der Anwalt hatte beim Prozess, in dem er die Klage gegen einen Klienten abwehren sollte, schlechte Karten. Der Richter signalisierte, dass er der Klage stattgeben werde. Daraufhin forderte der Anwalt von der Gegenseite, die Klage zurückzuziehen. Widrigenfalls werde er die Medien unterrichten, einige Journalisten hätten ohnehin bereits Interesse bekundet.

Der OGH sah im "Drohen mit massiver Einschaltung der Medien" ein schwerwiegendes Fehlverhalten. Die Geldbuße sei ohnehin im unteren Bereich des bis zu 45.000 Euro reichenden Rahmens angesiedelt.

Ebenfalls 3500 Euro musste ein Anwalt in OÖ zahlen, weil er den Werklohn von 850 Euro für ein von ihm privat bestelltes Grabkreuz erst nach zwei Zahlungserinnerungen und einer anwaltlichen Mahnung überwiesen hatte. Sinngemäße Begründung für die Disziplinarstrafe: Anwälte, die etwas schuldig bleiben, vermitteln kein Vertrauen in die Zunft.

1000 Euro Geldbuße setzte es für einen Wiener Anwalt, der seinen Prozessgegner als "menschlich verkommen", "verdorben" sowie als "Person der übelsten Sorte" und "kranken Straftäter" bezeichnet hatte.

Besonders streng beurteilte der OGH die Vorverurteilung von Ausländern durch einen Anwalt in OÖ. Dieser musste Verfahrenshilfe für einen ausländischen Beschuldigten übernehmen, wollte den Fall aber schnell wieder loswerden und machte seinem Ärger am Computer Luft. Auf Facebook missachtete er die Unschuldsvermutung und bezeichnete Ausländer pauschal als "kriminelle Straftäter". Dafür gab es eine saftige Strafe, nämlich 7500 Euro.

Herausgeboxt hat der OGH hingegen einen Anwalt, der zu 3000 Euro verdonnert wurde, weil er im Zuge eines Ehestreits seiner Frau ein blaues Auge geschlagen hatte. Sie war mit dem Auto gegen einen anderen Wagen gekracht und hatte Sachschaden verursacht, was ihren Ehemann erzürnte. Der Anwalt attackierte die Frau, sie zeigte ihn an, wollte dann aber nicht gegen ihn aussagen. Genau das brachte das Disziplinargericht aber in Beweisnotstand. Der tätliche Angriff könne "verschiedenste Begleitumstände gehabt haben", baute der OGH dem handgreiflichen Anwalt eine Brücke und hob die Geldbuße auf. "Ein Rechtsanwalt, der einen Ehestreit hat, begeht nicht bereits dadurch ein Disziplinarvergehen", stellte das Höchstgericht grundsätzlich fest.

Grasser-Prozess

Noch offen ist das Disziplinarverfahren gegen den Strafverteidiger von Karl-Heinz Grasser, Manfred Ainedter. Er hatte das Privatleben der Schöffen im Buwog-Prozess ausspioniert und diese darauf angesprochen. Das könnte den Anschein der verbotenen Beeinflussung darstellen, es gibt eine Anzeige.

Kommentare