Die Registrierkasse kommt, aber erst ab 1. Mai

Grillhendl-Anbieter Heinz-Jörg Rath „muss damit jetzt leben".
Drei Kleinunternehmer hatten die Registrierkassenpflicht zu Fall bringen wollen.

Die Registrierkassenpflicht ist nicht verfassungswidrig und gilt daher. Sie kann aber erst mit viermonatiger Verspätung in Kraft treten: So lautet zusammengefasst die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), die am Dienstag von Präsident Gerhart Holzinger bekannt gegeben wurde.

Drei Kleinunternehmer – eine Schmuckdesignerin, ein Grillhendl-Betrieb und eine Tischlerei – hatten die Registrierkassenpflicht zu Fall bringen wollen. Der VfGH erachtet sie jedoch auch für Kleinunternehmen nicht für unverhältnismäßig. Sie sei geeignet, Manipulationsmöglichkeiten zu reduzieren und damit der Steuerhinterziehung entgegenzuwirken, sagte Holzinger. Eine gleichmäßige Besteuerung sei im öffentlichen Interesse.

Nicht rückwirkend

Allerdings wird Kleinunternehmen ein kleines Hintertürchen geöffnet beziehungsweise eine Umstellungsfrist eingeräumt.

Die Registrierkassenpflicht kann nämlich erst am 1. Mai dieses Jahres in Kraft treten. Sie setzt das Überschreiten einer Grenze von 15.000 Euro Jahresumsatz voraus. Und dafür können nur die Umsätze der ersten vier Monate 2016 – nicht aber solche des Jahres 2015 – herangezogen werden. Der Gesetzgeber hat keine rückwirkende Regelung getroffen, eine solche hätte er laut VfGH-Präsident Holzinger ausdrücklich verlautbaren müssen.

Teilerfolg

Die Kläger sehen darin einen Teilerfolg, wie die Anwältin Veronika Cortolezis sagte. Kleine Unternehmen hätten nun mehr Handlungsspielraum. Der Jahresumsatz von 15.000 Euro, ab dem die Registrierkassenpflicht gilt, muss mindestens zur Hälfte in bar kassiert werden. Banküberweisungen gelten im Gegensatz zu Bankomat- oder Kreditkarten-Zahlungen nicht als Barzahlungen, ein Kleinunternehmer kann sich auf diesem Weg die Registrierkasse ersparen.

"Gab ein paar Erleichterungen"

Kläger Heinz-Jörg Rath, Chef der steirischen Grillhendl-Stationen "Josef Wilhelmer GmbH", ist enttäuscht. Er werde damit jetzt leben müssen, sagte er zum KURIER: "Die ganze Geschichte hat aber doch einiges bewegt, es gab ein paar Erleichterungen in einer Verordnung."

Rath befürchtet aber, dass die speziellen Registrierkassen den Bedingungen in seinen mobilen Hendl-Stationen (Hitze, Kondenswasser) nicht standhalten.

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