Crash-Polizist genießt Schutz

Crash-Polizist genießt Schutz
Kein Alkotest: Beamter ist höchster Polizeigewerkschafter und Personalvertreter.

Es ist ein gleichermaßen außergewöhnlicher wie hoch-brisanter Fall, mit dem sich die Landespolizeidirektion Kärnten zu befassen hat: Bei jenem Beamten, der nach einem Crash mit dem Dienstwagen keinen Alkotest ablieferte, handelt es sich um niemand Geringeren als den Vorsitzenden der Kärntner Polizeigewerkschaft, Bruno K., der gleichzeitig Mitglied der Personalvertretung ist. Ausgerechnet diese Personalvertretung kann jetzt aber die Zustimmung zur internen Strafverfolgung verweigern.

Der 52-Jährige überschlug sich am Donnerstag bei Mölbling, Bezirk St. Veit, bei einem Unfall mit seinem Dienstwagen. Er verständigte selbst eine Funkstreife, von der er laut Aussage der Polizisten am Unfallort zum Alkotest aufgefordert wurde. Dies habe man später auf der Polizeiinspektion St. Veit wiederholt, heißt es. Bruno K. soll KURIER-Informationen zufolge die Kollegen einfach ignoriert haben. Ausdrücklich verweigert hat er den Test zwar nicht, ein solches Handeln wird jedoch vom Gesetzgeber wie eine Alkoholisierung von 1,6 Promille gewertet.

"Es gab keine Aufforderung zum Alkotest, das war alles ein wenig unklar. Ich kenne auch die Vorwürfe nicht, bin nur davon überzeugt, dass sich die Sache aufklären wird", sagt Bruno K. zum KURIER. Andererseits klagt der Betroffene über Erinnerungslücken "zu detaillierten Umständen. Ich habe beim Unfall eine Gehirnerschütterung und Schädel-Prellungen erlitten." Diese seien im Spital in Friesach diagnostiziert worden.

"Freigabe" erforderlich

Würde es sich bei der fraglichen Person um einen "normalen" Beamten handeln, wäre die Sachlage klar: Nach dem Verwaltungsstrafverfahren würde sich die polizeiinterne Disziplinarkommission mit dem Fall beschäftigen. "Hier ist die Sachlage anders: Der Fachausschuss der Kärntner Personalvertretung muss erst beschließen, ob der Mann zur disziplinären Strafverfolgung freigegeben wird", sagt der Vorsitzende dieses Ausschusses, Helmut Treffer. Er und die acht Mitglieder entscheiden, Einstimmigkeit muss gegeben sein. Erfolgt keine "Freigabe", geht die Causa weiter an die Personalvertretungs-Aufsichtsbehörde nach Wien.

Der Betroffene befindet sich übrigens derzeit im Krankenstand, suspendiert wurde er nicht. Laut einem Polizeisprecher darf er bis auf Weiteres sogar ein Fahrzeug lenken, weil er keinen positiven Alkotest abgeliefert hat.

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