Crash im Shared Space: Juristen raten zu Klage

Ein juristisches Nachspiel könnte dieser Unfall in der Begegnungszone haben
Ortsunkundiger hatte Crash mit Verletzungsfolgen: Haftungsfrage könnte sich stellen.

Seit Einführung der "halben Begegnungszone" in Klagenfurt warnten Kritiker vor Unfällen von ortsunkundigen Pkw-Lenkern mit Verletzungsfolgen und daraus resultierenden Haftungsfragen. Nachdem es nun zum ersten Crash gekommen ist, raten Juristen den Opfern, Schadensersatzforderungen zu stellen.

Wie berichtet, rief im Juni 2016 Ex-Stadtrat Otto Umlauft (ÖVP) rund um den Neuen Platz eine Begegnungszone aus, ließ Ampeln entfernen bzw. abschalten sowie Zebrastreifen wegfräsen. Verordnet wurde der Shared Space nie. Umlauft sprach später von einer "verkehrsberuhigten Zone", in der alle Teilnehmer gleichberechtigt seien, ließ aber zur allgemeinen Verwirrung Vorrangtafeln montieren und Schülerpärchen auf den Asphalt malen, ehe er im Jänner zurücktrat und Christian Scheider (FPÖ) die Verkehrsagenden übernahm.

Dieser hat inzwischen ein Konzept für eine verordnete Begegnungszone ausgearbeitet, Bürgermeisterin Maria-Luise Mathiaschitz (SPÖ) will aber noch Alternativ- Vorschläge prüfen.

Zwei Leichtverletzte

Nun ereignete sich am Mittwoch der erste schwerwiegende Unfall: ein 25-jähriger PKW-Lenker aus Ried im Zillertal prallte nördlich des Neuen Platzes an einer Kreuzung mit einem Linienbus zusammen. Dabei wurden der Lenker und seine 25-jährige Beifahrerin leicht verletzt und ins UKH Klagenfurt gebracht.

Der Obmann des Klagenfurter Verkehrssausschusses, Andreas Skorianz (FPÖ) rät den Opfern in seiner Funktion als Jurist zur Klage. "Ich würde Ansprüche bei der Stadt geltend machen, dies gilt auch für die Versicherung. Schutzwege hätten nie entfernen werden dürfen. Ein Ortsunkundiger glaubt, dass er sich in einer Begegnungszone befindet. Die an fraglicher Kreuzung angebrachten Vorrang-Geben-Schilder sind kaum sichtbar, Bodenmarkierungen fehlen", beanstandet Skorianz.

Laut ARBÖ-Jurist Thomas Jank wären Regressansprüche "ein logischer Schritt. Schon für einheimische Pkw-Lenker ist es ein Kunststück, sich in diesem rechtsfreien Raum rechtskonform zu verhalten; ein Tourist ist total überfordert."

"Nicht klug"

Für Polizeijurist Johann Darmann ist die Rechtslage prinzipiell klar. "Der Tiroler hatte Nachrang, die Schilder sind vielleicht nicht optimal sichtbar, aber gesetzeskonform angebracht", erklärt er, um einzuschränken: "Die Aktion der Stadt, einen ersten Schritt zur Begegnungszone zu machen und dann keinen zweiten folgen zu lassen, ist nicht klug. Wenn auf weggefrästen Zebrastreifen Fußgänger zu Schaden kommen, werden erst recht Haftungsfragen gestellt."

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