Buwog-Prozess: Kaputte Festplatte im Akt

Ex-Finanzminister Karl Heinz Grasser steht im Mittelpunkt des Verfahrens
Richter-Wechsel.Verhandlung im Immofinanz-Fall "Villa Esmara" abberaumt, Ball liegt beim OGH.

Das Landesgericht Wien hat am Freitag die Reißleine gezogen. Der zweite Durchgang des Untreue-Prozesses um das Fitnesscenter-Projekt "Villa Esmara" gegen Ronnie Leitgeb und Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics (Die Vorwürfe werden bestritten) wurde verschoben. Die zwei Verhandlungen nächste Woche wurden abberaumt.

Grund: Unklar ist, ob Marion Hohenecker, die Richterin im ersten Rechtsgang, neuerlich zuständig ist, oder die neue Richterin Caroline Csarmann. Der Oberste Gerichtshof will am 11. Dezember diese Frage klären.

Dazu muss man wissen, dass jeder Angeklagte das Recht auf den gesetzlichen Richter hat. Das heißt, die Gerichte legen mit der Geschäftsverteilung im Vorhinein fest, welcher Richter wofür zuständig ist. Damit wird verhindert, dass ein Richter willkürlich einen Fall an sich zieht. Da Petrikovics im ersten Prozess wegen Krankheit ausfiel, soll Richterin Csarmann für ihn zuständig sein.

Trifft das zu, müsste auch das Buwog-Verfahren von Hohenecker zu Csarmann wechseln, heißt es aus Verteidigerkreisen. Denn: Petrikovics ist einer von 15 Angeklagten im Buwog-Prozess. Das Gericht ist anderer Ansicht. Prozessstart gegen Karl-Heinz Grasser & Co ist am 12. Dezember – mit Richterin Hohenecker.

Weitere Datenpanne

Indes gibt es neue Aufregung: die Datenvermengung zwischen der Causa Buwog und der Causa Immofinanz. Vor einem Jahr hat IT-Dienstleister Andreas Wruhs zwei idente externe Festplatten mit Buwog-Material im Landesgericht abgeliefert. Zuvor war er gebeten worden, auf einen Passwortschutz zu verzichten, um das Öffnen zu erleichtern.

Einen Speicher erhielt der Haft- und Rechtsschutzrichter, der andere wanderte unter der Ordnungsnummer ON 3311 in den Ermittlungsakt. Am 7. November 2017 stellt eine Justizbedienstete fest, dass auf der Festplatte im Ermittlungsakt "nichts vorhanden ist". Sie meint laut Vermerk, "dass die Festplatte kaputt sein könnte". Das Gericht gibt aber Entwarnung. Es sind alle Buwog-Daten in mehreren Kopien vorhanden.

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