Bombendrohung gegen Volksküche: 18 Monate Haft

Symbolbild
Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Urteil nicht rechtskräftig.

Ein 42 Jahre alter Kärntner ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt wegen einer Bombendrohung zu 18 Monaten Haft verurteilt worden. Laut Anklage rief er am 30. Juni 2016 beim Polizeinotruf an und kündigte an, in der Volksküche werde eine Bombe hochgehen. Der mehrfach Vorbestrafte bestritt die Tat, seine Verteidigerin legte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.

Der Angeklagte behauptete steif und fest, sein Handy sei in dem Lokal, in dem er mit Freunden gewesen sei, am Tisch gelegen, es müsse jemand die SIM-Karte herausgenommen haben. Richter Dietmar Wassertheurer mochte das nicht glauben. Einerseits sei nach der Drohung noch telefoniert worden, ein Anruf bei der Freundin des Angeklagten war am Telefon gespeichert, andererseits sei das Entnehmen der SIM-Karte ausgesprochen kompliziert. Das sei zu sehen gewesen, als der IT-Spezialist der Polizei dies am ersten Verhandlungstag vorgeführt hatte.

Zeugen, die der Angeklagte zu seiner Entlastung angeführt hatte, wurden gehört, was sich für den 42-Jährigen aber als kontraproduktiv erwies, da beide die Abläufe ganz anders schilderten als er. Ein Bekannter sagte, der Angeklagte habe ihm am Tag nach der Bombendrohung alles erzählt. "Er hat mir gesagt, dass er fertig war mit den Nerven. Deshalb hat er scherzhalber den Notruf angerufen."

Der Angeklagte wurde schließlich wegen gefährlicher Drohung und Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung, der vorsätzlichen Gefährdung durch Sprengmittel, schuldig gesprochen. Die Hälfte der Strafe wurde ihm bedingt nachgesehen. Wassertheurer begründete den Schuldspruch unter anderem damit, dass die Version des Angeklagten "völlig unglaubwürdig" sei. Dessen Erklärungsversuche seien von ihm den Ermittlungsergebnissen angepasst worden, und das ziemlich geschickt, wie der Richter konzedierte. Das Strafmaß sei aufgrund der Vorstrafen und fehlender Milderungsgründe so anzusetzen gewesen. Nachdem die Verteidigung Nichtigkeit und Berufung angemeldet hatte, entschloss sich auch Staatsanwalt Marcus Pacher zur Strafberufung, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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