Biomassewerk: Einspruch abgewiesen

So soll das Biomasse-Werk im Osten Klagenfurts aussehen
Baubescheid: Eine Entscheidung ist weiter ausständig.

Die Nichtigkeitsbeschwerde mehrerer Anrainer zum Baubescheid des Biomassewerkes in Klagenfurt wurde am Donnerstag vom Land Kärnten abgelehnt. Damit ist nur noch eine Klage gegen das umstrittene Projekt offen.

Seit Monaten wird im Osten Klagenfurts trotz zahlreicher Anrainer-Einsprüche an der Errichtung des von der Riegler-Zechmeister-Gruppe geplanten Werks gearbeitet. Nun ist die größte Hürde zur Realisierung des 70-Millionen-Euro-Fernwärme-Projekts überwunden: Eine Beschwerde der Bürgerinitiative "Nein zum Großkraftwerk" war im April 2016 eingereicht worden. Laut Flächenwidmungs- und Bebauungsplan der Stadt dürfte das Werk nämlicher erst errichtet werden, nachdem ein angrenzendes Grundstück verbaut wäre. Die Abteilung "Infrastruktur" des Landes hat den Fehler der Stadt nun zwar unterstrichen, ist allerdings der Ansicht, dass die begehrte Aufhebung des Baubescheides in keiner Relation zu den bereits eingesetzten Mitteln stehen würde.

"Auf die Stadt wären andernfalls Schadenersatzforderungen in zweistelliger Millionenhöhe zugekommen. Dann hätten wir zusperren können", sah Klagenfurts Bürgermeisterin Maria-Luise Mathiaschitz (SPÖ) die Budgetpläne der Stadt in Gefahr. Gegen den Bescheid des Landes sind keine weiteren Rechtsmittel zulässig.

Bis April nächsten Jahres soll das Klagenfurter Biomassewerk fertiggestellt sein – vorausgesetzt, das Landesverwaltungsgericht Kärnten weist auch den letzten Einspruch ab. In diesem Fall handelt es sich um eine Anrainerin, die Parteistellung im Zuge des Bauverfahrens begehrt hat. Sollte sie Anhörungsrechte erhalten, hätte dies einen Baustopp zu Folge.

Kommentare