Betreuerin aus Kinderkrippe schuldig: Bedingte Strafe

(Symbolbild)
Drei Monate bedingt, Freispruch für Kolleginnen. Urteil nicht rechtskräftig.

Eine ehemalige Betreuerin aus einer obersteirischen Kinderkrippe ist am Dienstag wegen Nötigung zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Sie soll ein Kind gezwungen haben, gegen seinen Willen Wasser zu trinken. Ihre beiden mitangeklagten Kolleginnen wurden freigesprochen, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Den drei Frauen im Alter von 42 bis 47 Jahren war von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, sie hätten die Kinder zum Essen und Trinken genötigt sowie eines in einem Kinderwagen festgebunden zu haben. Von den Vorwürfen der Nötigung sowie des Quälens und Vernachlässigens blieb allerdings nicht viel übrig.

Die Sache mit dem erzwungenen Trinken sah das Gericht als gegeben an, dafür wurde eine der Frauen auch zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt. Sie soll darauf bestanden haben, dass die Kleinen vor dem Essen einen Becher Wasser tranken, den sie ihnen notfalls aufgezwungen haben soll. Alle anderen Vorwürfe, die eine Praktikantin erhoben hatte, ließen sich nicht beweisen.

Während die drei Beschuldigten mit der Entscheidung des Gerichts einverstanden waren, meldete die Staatsanwältin sofort volle Berufung an.

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