Benzin in Wahllokal verschüttet: Einweisung in Anstalt

Der Vorfall ereignete sich bei der NR-Wahl am 15.10.2017 (Symbolbild)
Vorfall in einem oststeirischen Wahllokal. 78-jähriger Steirer dürfte neue Medikamenteneinstellung nicht vertragen haben.

Ein 78-Jähriger ist am Freitag im Grazer Straflandesgericht vor einem Schöffensenat gestanden. Der Mann war während der Nationalratswahl im Oktober 2017 mit einem Benzinkanister in ein oststeirisches Wahllokal gegangen. Dort schrie er, er werde alle anzünden, wurde aber rasch überwältigt. Der Schwerkranke wurde in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Mit Kanister, Feuerzeug und Messer ins Wahllokal

Der Oststeirer hatte sich nie etwas zuschulden kommen lassen, der Ausraster am Wahltag war sein erstes Vergehen, möglicherweise ausgelöst durch eine neue Dosierung seiner Tabletten. Staatsanwältin Gertraud Pichler beschrieb, wie der Betroffene einen Benzinkanister, ein Feuerzeug und ein Messer nahm und damit ins Wahllokal ging. "Sein Plan war, die Wahl zu sabotieren", meinte die Anklägerin. Er betrat den Raum und schrie herum, woraufhin er sofort hinausgezerrt wurde. Passiert ist niemandem etwas, es wurde auch nur wenig Benzin verschüttet.

"Wir haben hier eine ganz tragische Verhandlung", war Verteidiger Gunther Ledolter überzeugt. Er schilderte, dass sein Mandant an einer hirnorganischen Schädigung leide, weswegen er auch als nicht zurechnungsfähig eingestuft wurde. "Mir tut der wirklich sehr leid", meinte der Anwalt. Das Ganze sei offenbar eine "Kurzschlussaktion" gewesen, bisher hatte der 78-Jährige ein ordentliches Leben geführt. "Er verdient es nicht, dass er seinen Lebensabend in einer Anstalt verbringen muss", war der Verteidiger überzeugt.

Bruchstückhaft

Der Steirer machte einen angeschlagenen Eindruck und konnte nur bruchstückhaft die Ereignisse wiedergeben. Er wollte im Wahllokal etwas über die direkte Demokratie "vortragen", erinnerte er sich. Aber was er genau mit dem Benzin wollte, fiel ihm nicht mehr ein. "Das steht am Beipackzettel, dass einem von tausend das passieren kann", sagte er unvermittelt. "Was denn?", fragte Richterin Michaela Lapanje. "Dass das irgendwie überdreht", antwortete der Betroffene. Er sei damals "geistig gestört" gewesen, gab er zu, und bat: "Ich möchte nach Hause, mit vernünftigen Tabletten." Gerichtsgutachter Peter Hofmann bezeichnete die Tat als für den Mann "wesensfremd" und erklärte: "Er kann außerhalb einer Anstalt betreut werden."

Vorläufig wird sich der Wunsch des 78-Jährigen nicht erfüllen, denn der Schöffensenat verhängte eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Nun soll der Patient von den betreuenden Stellen überprüft werden, dann darf er auf eine bedingte Entlassung hoffen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

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