Beeinträchtigte sind "Gefahr für Kroatien"

Birgit Roth von „Border Crossing Spielfeld“ mit Asylwerberin Sanaa A.
"Sicherheitsrisiko" - Schutzsuchende, die aus Österreich rückgeschoben wurden, erhalten negative Bescheide

Als "Gefahr für Kroatien" wird eine körperbehinderte irakische Asylwerberin eingestuft, die mit ihren drei Kindern aus Oberösterreich nach Kroatien abgeschoben wurde. Als "Gefahr für Kroatien" gelten auch ein schwer kranker Syrer und sein 13-jähriger Sohn, die in Wien Schutz suchen wollten, aber aufgrund des Dublin-III-Abkommens (Asylantrag muss in dem EU-Land gestellt werden, das zuerst betreten wird) nach Kroatien rückgeführt wurden.

Rund 30 solcher Fälle mit Österreich-Bezug wurden nun laut einem Bericht des Kroatischen Zentrums für Friedensforschung und der NGO "Are You Syrious" bekannt. Sie betreffen Flüchtlinge , die vor mehr als einem Jahr über staatlich koordinierte Transporte entlang der Balkanroute nach Österreich eingereist waren und dann dorthin rückverwiesen wurden, wo sie die EU betreten haben: nach Kroatien. Und nun haben diese 30 Menschen negative kroatische Asylentscheidungen erhalten. Der Staat beruft sich dabei auf Paragraf 41 des kroatischen Sicherheitsdienstgesetzes, der prinzipiell für alle Personen geprüft wird, die eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Fragliche Asylwerber würden ein "Sicherheitsrisiko" für den Staat darstellen, heißt es jetzt.

Keine Offenlegung

Das Brisante an dieser Einstufung ist, dass sich die Behörden auf Geheimdienstinformationen berufen, den Betroffenen jedoch nichts Konkretes vorwerfen. "Diese Menschen können zwar Einspruch dagegen erheben, ein ordentliches Verfahren und die Offenlegung der Beweise bleibt ihnen aber verwehrt", sagt Petra Leschanz, Juristin der Organisation "Border Crossing Spielfeld". Sie glaubt, dass dieses Vorgehen eine Verletzung des Artikels 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellt.

Was passiert nun mit den Betroffenen, die als "gefährlich" eingestuft werden? "Deportationsbescheid wurde gegen sie keiner ausgesprochen, aber sie haben keinen Asylstatus, keine Unterkunft. Man verlässt sich praktisch darauf, dass sie von selbst das Land verlassen", erklärt Birgit Roth von "Border Crossing Spielfeld". "In ihrer Verzweiflung lassen sich die Menschen mit ihrem letzten Geld aus dem Land schleppen, wodurch sie in die Illegalität abgedrängt werden", fügt Roth hinzu.

Kommentare