Beamter schickte Häftling Messer ins Gefängnis

Beamter schickte Häftling Messer ins Gefängnis
Depositenstelle: Fachinspektor hortete beschlagnahmte Gegenstände, statt sie zu vernichten / Nur Geldstrafe.

Der ehemalige Leiter der Verwahrungsstelle eines Landesgerichts hortete acht Jahre lang sichergestellte Gegenstände, die er zur Vernichtung oder Ausfolgung weiterleiten sollte. Am Schluss saß er in seinem Büro auf einem Berg von Suchtgift, Patronen und DVDs. Die Depositen-Protokolle fälschte der Beamte einfach. Erst bei einer Generalinventur 2014 flog das auf, der Fachinspektor wurde in eine Schreibabteilung versetzt.

Ab 2006 hatte der Mann unter anderem 5,3 kg beschlagnahmtes Cannabiskraut nicht zur Vernichtung übermittelt, sondern aufbewahrt. Beschlagnahmte Patronen übergab er nicht der Polizei, Ringe und Halsketten leitete er nicht zur Verwertung an die Gerichtsvollzieher weiter, auch Überwachungs-DVDs sammelte der Fachinspektor.

Hauspost

Und dann war da noch die Sache mit dem Jagdmesser. Es war dem Besitzer im Zuge eines Polizeieinsatzes abgenommen worden und hätte ihm nach Verbüßung einer Strafe ausgefolgt werden sollen. Darauf wollte der Beamte nicht warten: Er schickte dem Inhaftierten das Messer mit der Hauspost direkt ins Gefängnis. Derartige Gerichtspost wird normalerweise weder geöffnet noch einer Röntgenkontrolle unterzogen. Der Inhalt der Sendung war von außen auch nicht zu erkennen. Der Häftling übergab das Messer aber nach dem Öffnen seiner Post von sich aus der Justizwache.

Die Staatsanwaltschaft leitete gegen den Fachinspektor ein Strafverfahren wegen Amtsmissbrauchs und falscher Beurkundung im Amt ein. Es wurde aber eingestellt, nachdem der Beschuldigte eine Geldbuße in Raten abgestottert hatte. Auch beim Disziplinarverfahren kam er mit einem „blauen Auge“ davon. Weil bei ihm eine Überforderung attestiert wurde und er die Gegenstände nur gehortet und nicht verwertet hatte, wurde er bloß zu einer Geldstrafe in Höhe von einem Monatsbezug verurteilt.

Vor sechs Jahren hatte der Leiter der Verwahrungsstelle des Straflandesgerichts Wien vier Kilo Kokain an die Rotlicht-Szene verkauft, statt es vernichten zu lassen. Er wurde entlassen und zu vier Jahren Haft verurteilt. Die Depositenstelle wird seither videoüberwacht, sensible Gegenstände werden in einem Hochsicherheitstrakt verwahrt.

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