Beamte sollen nach Unfall haften

Die Österreich-Rundfahrt muss 2017 wohl einen großen Bogen um Kärnten machen
Radfahrer gelähmt, Staatsanwaltschaft hat Land im Visier. Nun werden keine Bescheide für Rad-Events erteilt.

Bringt ein Sturz bei einem Radrennen in Kärnten derartige Veranstaltungen künftig zu Fall? Es wurde ein Zusammenhang zwischen einem Unfall beim Radmarathon 2016 und erheblichen Fahrbahnschäden auf der Landesstraße festgestellt. Nun stehen die betroffene Straßenmeisterei und jene Landesbeamten, die einen positiven Bescheid zur Durchführung des Rennens erteilt haben, im Visier der Staatsanwaltschaft. Die Behörde will derartige Rad-Events auf Kärntens desolaten Straßen nun nicht mehr genehmigen.

Am 3. Juli dieses Jahres stürzte ein 30-jähriger Mann beim Hobby-Radrennen auf der Innerkremser Landesstraße bei Rennweg schwer, er ist seitdem querschnittsgelähmt. Wegen der Aussage eines Unfallzeugen hat die Staatsanwaltschaft Klagenfurt prüfen lassen, ob die an diesem Straßenabschnitt vorhandenen Risse und Aufwölbungen schuld am Unfall sein könnten. "Der Gutachter sieht einen solchen Zusammenhang", sagt Sprecherin Tina Frimmel-Hesse. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt ermittelt folglich wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen die Straßenmeisterei Spittal, Verantwortliche im Amt der Landesregierung sowie den Veranstalter RC Feld am See.

Desolate Straßen

Die Organisatoren sind bei solchen Rennen prinzipiell für Unfälle nicht haftbar, diesen Haftungsausschluss unterzeichnet jeder Teilnehmer mit der Nennung.

Die Causa ist aber verzwickt: 25 Prozent der Landesstraßen in Kärnten befinden sich in schlechtem Zustand. Und die Straßenmeisterei Spittal hat die Verkehrsrechtsabteilung des Landes vor dem Rennen auf die erheblichen Fahrbahnschäden im betroffenen Bereich aufmerksam gemacht. Dennoch gab die Behörde grünes Licht zur Durchführung – mit der Auflage, dass der Veranstalter mit entsprechender Beschilderung auf die Gefahrenzone hinweisen muss. Dies ist geschehen. Aber auch der Unfall: Der Hobbyfahrer war mit 56 Km/h unterwegs, als er stürzte.

Nun sind in Kärnten alle Straßenmeistereien sowie die verantwortlichen Beamten sensibilisiert. "Sämtliche Radrennen stehen auf der Kippe. Wir können keine Veranstaltung mehr genehmigen, wenn uns dann Fahrlässigkeit unterstellt werden kann", sagt Heimo Lemberger von der Landes-Verkehrsrechtsabteilung.

Präzedenzfall

Das betreffe die Österreich Radrundfahrt, die Dolomitenfahrt, die Tour Trans Alp, die Tour de Kärnten, den Radmarathon und kleine Vereinsrennen gleichermaßen. Lemberger: "Wenn Anklage gegen Landesbeamte erhoben wird, wäre dies ein Präzedenzfall in Österreich. Dann bewilligt keine Behörde mehr eine Radveranstaltung."

Und das Interesse der Organisatoren hält sich ebenfalls in Grenzen. Norbert Unterköfler vom RC Feld am See: "Bevor wir den Radmarathon 2017 veranstalten, brauchen wir Rechtssicherheit. Es kann nicht sein, dass wir als Privatpersonen oder Verein für Unfälle haften."

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