Bankräuber nach 24 Jahren verurteilt

Nach 24 Jahren wurde ein Schlussstrich unter die Tat aus dem Jahr 1993 gezogen
Angeklagte leiden oft an Gedächtnislücken, diesmal betraf es auch sämtliche Zeugen.

Schon ein wenig grau sind die Schläfen der beiden Männer, 47 und 43 Jahre alt, die am Freitag am Landesgericht Klagenfurt anrücken. Es geht um einen Banküberfall in Völkermarkt – geschehen zu einer Zeit, als beide blutjung waren und man noch Schillinge raubte: am 11. März 1993. Aber der lange Arm der Justiz hat nie geruht und so wurde der Ältere der beiden wegen Beitragstäterschaft (nicht rechtskräftig) zu drei Jahren Haft verurteilt.

Der Haupttäter, ein damals 19 Jahre alter Slowene, wurde rasch geschnappt und musste für fünf Jahre hinter Gitter. Er hatte eine Kassierin mit einem Gasrevolver bedroht und sie zur Herausgabe von 81.000 Schilling (5900 Euro) gezwungen. Beim Prozess vor 24 Jahren sagte der 19-Jährige, der geflüchtete slowenische Komplize habe ihn zur Tat genötigt. Er habe ihm gedroht, ihn "wie eine Katze umzubringen". Und der "Kopf" des Raubs hätte ihm von der Beute nur 1000 Schilling überlassen.

Dieser "Kopf" legte indes in seiner Heimat eine kriminelle Karriere mit zehn Vorstrafen hin, Auslieferungsanträge verliefen erfolglos. Am 6. Mai 2017 klickten aber in Ungarn während eines Hafturlaubs aufgrund eines aufrechten europäischen Haftbefehls die Handschellen. Und am Freitag gab es die seit fast einem Vierteljahrhundert fällige Verhandlung.

Beute verschwunden

"Ich kann mich daran nicht erinnern", war jene Floskel, die den Prozess dominierte. Der Haupttäter wollte nämlich nichts mehr von seinen alten Aussagen wissen: "Ich war jung und deppert, habe die Tat alleine begangen." Der Angeklagte konnte ihm nur beistimmen. Wo die Beute landete? "Das ist schon so lange her", meinten beide. Wer die Waffe besorgt habe? Keine Ahnung. Auch der Angestellte des Waffengeschäfts konnte keine klare Aussage treffen, obwohl der Ältere ein markantes Muttermal im Gesicht hat und der Jüngere stottert (nur wenn er Slowenisch spricht!). Selbst Gäste einer Pension, in der das Duo genächtigt hatte, standen noch als Zeugen zur Verfügung. Einst hatten sie dargelegt, wie freizügig einer der beiden plötzlich Geld verteilt hätte. Aber 24 Jahre später? Keine Erinnerung.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Barbara Baum entschied schließlich auf drei Jahre unbedingte Haft wegen Beitragstäterschaft. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

Prozess nach 24 Jahren

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