Bank-Mitarbeiter zweigte 650.000 Euro von Wertpapier-Depots ab

(Symbolbild)
40-Jähriger betrog Kunden: Ein Jahr unbedingte Haft - nicht rechtskräftig.

Ein 40-jähriger ehemaliger Bankangestellter aus der Oststeiermark hat sich über Jahre hinweg um mehr als 650.000 Euro von Wertpapier-Depots von etwa 40 Kunden bereichert. Der geständige Steirer wurde am Freitag im Grazer Straflandesgericht wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu einer teilbedingten Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Mann aus dem Bezirk Hartberg-Fürstenfeld gestand von Anfang an seine Betrügereien und erklärte, dass alles bereits 2005 angefangen habe. Damals habe er begonnen ein Haus zu bauen: "Ich habe die Kosten unterschätzt." Er fing an von Kunden, die ihm vertrauten sowie "über ihr eigenes Vermögen schlecht informiert waren und die Depots nicht kontrollierten", Geld mit Blanko-Unterschriften abzuheben. Den gutgläubigen Opfern - darunter sogar ein Polizist - war der Geldverlust über Jahre hinweg nicht aufgefallen.

Insgesamt soll sich der Angeklagte um 657.000 Euro betrügerisch bereichert haben. Mit dem Geld bezahlte er seinen Hausbau und eine Eigentumswohnung für seine Ex-Frau. 2012 schließlich entdeckte ein Kunde Ungereimtheiten auf seinem Wertpapier-Depot und der Schwindel flog auf. Der 40-Jährige gestand der Bank seine Taten und klärte alle Fälle auf. Laut Staatsanwaltschaft hat der Steirer bei drei verschiedenen Banken in mehr als 150 Angriffen Geld unrechtmäßig für sich behoben.

Plan zum Selbstmord

"Mein damaliger Chef sagte mir dann, dass ich dafür ins Gefängnis muss." Daraufhin habe er sich von einer Brücke stürzen wollen. Passanten haben ihn davon abgehalten. Er erstattete Selbstanzeige und habe bis zum Prozess den Kunden ihr Geld wieder zurückgezahlt. Dafür musste er selbst hohe Kredite aufnehmen, die er wohl noch Jahrzehnte abstottern muss. Sein Verteidiger ersuchte um eine Strafe mit Fußfessel, damit der 40-Jährige - nun als Vertreter für Küchengeräte - weiter arbeiten und Geld verdienen kann.

Dieser Bitte wollte das Gericht jedoch nicht nachkommen. Richter Karl Bruchgraber sowie die beiden Schöffen verurteilten den Oststeirer zu einem Jahr unbedingter Haft sowie weiteren zwei Jahren bedingt auf eine Probezeit von zwei Jahren. "Das Gericht hält es für notwendig, dass Sie das Strafübel kennenlernen und andere damit von solchen Tathandlungen abgehalten werden." Der Beschuldigte bat um drei Tage Bedenkzeit.

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