Babyverwechslung vor Gericht

Doris (re.) und ihre Mutter Evelin in einem ORF-Interview
Frau nicht mit Eltern verwandt, nun wird Schadenersatz vom Spital eingeklagt.

Die mögliche Babyverwechslung am Grazer Landeskrankenhaus kommt jetzt vor ein Zivilgericht: Weil eine Einigung mit dem Spital nicht möglich gewesen sei, werde auf Schadenersatz geklagt, betont Rechtsanwalt Gunther Ledolter.

Kommenden Mittwoch startet der Prozess, bestätigt Ledolter entsprechende Medienberichte. Das Verfahren wird sich aber einige Zeit lang ziehen. Die Geschichte von Doris und Evelin G. machte zu Jahresbeginn Schlagzeilen: 2014 stellte die damals 24-jährige Doris nach einer Blutspende fest, dass ihre Eltern nicht ihre leiblichen sein können. Die Blutgruppen passten nicht, ein DNA-Test ergab Gewissheit.

Im Jänner wurde der Fall publik, das Uniklinikum Graz startete eine bisher beispiellose Suchaktion: Frauen, die zwischen 15. Oktober und 20. November 1990 dort geboren wurden oder ein Kind zur Welt gebracht hatten, wurden gebeten, sich zu melden. 200 Mädchen wurden in dem Zeitraum geboren, doch nur 30 Frauen kamen zum freiwilligen DNA-Test - Treffer war keiner dabei.

Schock

Anwalt Ledolter klagt für Doris und Evelin G. sowie Doris’ erst wenige Monate alten Sohn Ersatz aufgrund des erlittenen "Schockschadens" ein. Über die Höhe schweigt Ledolter vorerst, nur soviel: Es gehe nicht länger um die bisher genannten 255.000 Euro, die Summe sei nun niedriger.

Im Klinikum selbst hat sich an der Rechtsmeinung nichts geändert: Man sehe "keine Haftungsgrundlage". Zwar sei Doris im Spital geboren worden, aber Direktor Gebhard Falzberger schloss von Beginn an "Fehlerquellen außerhalb der Klinik" nicht aus. Die DNA-Tests waren freiwillig, keine der in Frage kommenden Frauen konnte dazu gezwungen werden.

Strafrechtlich ist der Fall jedenfalls nicht mehr zu knacken. Die Staatsanwaltschaft Graz ermittelte wegen des Verdachts der Kindesentziehung und des Unterschiebens eines Kindes, stellte aber ein. Es gab keinen möglichen Täter und selbst wenn einer gefunden worden wäre der Fall wäre längst verjährt. Da im Zivilrecht jedoch andere Fristen gelten, blieb dieser Prozessweg aber offen.

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