Baby mit HIV angesteckt: Mutter freigesprochen

APA5445220-2 - 04102011 - GRAZ - ÖSTERREICH: ZU APA 180 CI - Der sogenannte "Waldmensch", dem vorgeworfen wurde im November vergangenen Jahres in einem Grazer Laufhaus eine Prostituierte gewürgt und durch einen Messerstich in den Hals beinahe getötet zu haben, muss sich am Dienstag, 4. Oktober 2011, vor dem Straflandesgericht in Graz verantworten. Im Bild: Eine Außenansicht des Straflandesgerichtes Graz am Dienstag, 4. Oktober 2011, in Graz. APA-FOTO: MARKUS LEODOLTER
43-Jährige ist mit fünftem Kind im neunten Monat schwanger - Urteil nicht rechtskräftig.

Bereits zum dritten Mal ist am Freitag im Grazer Straflandesgericht der Fall einer HIV-infizierten Frau verhandelt worden, die laut Anklage ihr Baby bei der Geburt bzw. durch das Stillen angesteckt haben soll. Die 43-Jährige, die die Existenz von Aids einfach leugnet, war zweimal wegen Körperverletzung verurteilt worden, bevor sie nun im dritten Anlauf freigesprochen wurde. Mittlerweile erwartet sie ihr fünftes Kind.

Die Angeklagte, die nach Angaben der Ärzte seit 24 Jahren HIV-positiv ist, hat drei Kinder weitgehend unter Berücksichtigung der ärztlichen Empfehlungen auf die Welt gebracht und alle drei sind gesund. Das Vierte wollte sie auf natürlichem Weg bekommen und auch stillen. Einige Monate nach der Geburt brach bei dem Mädchen, das ebenfalls das Virus hatte, Aids voll aus und führte zu einer schweren Erkrankung, die mit Medikamenten in Griff bekommen wurde. Der Ehemann und Vater des Kindes ist 2010 an Aids gestorben.

Angeklagte hält Aids für Allergie

In zwei Verhandlungsrunden hatte die Angeklagte immer wieder erklärt, sie selbst sei gesund, Aids ist allenfalls eine Allergie und die empfohlenen Medikamente, die sie dem Baby nicht verabreicht hatte, wären "schädlich und hochtoxisch". Zweimal wurde das Urteil - einmal zehn und einmal 14 Monate bedingt - vom Oberlandesgericht aufgehoben, und beim dritten Prozess erklärte Richter Christoph Lichtenberg, dass "die Richtung vom OLG vorgegeben ist". Daher wurde von vornherein auf einen Anklagevortrag verzichtet, auch die Befragung der Beschuldigten fand nur sehr eingeschränkt statt - "sie bleiben bei Ihren bisherigen Angaben?" - und der Gutachter äußerte sich auch wesentlich zögerlicher als in den vorherigen Prozessen.

Angesichts der bevorstehenden Geburt des fünften Kindes warnte Staatsanwalt Christian Kroschl vor einem Freispruch: "Das wäre ein Freibrief, bei der nächsten Geburt wieder so zu handeln". Doch der Richter sah das anders: Da laut Sachverständigem das Ansteckungsrisiko bei einer natürlichen Geburt bei 75 bis 80 Prozent liege, sei eine Infektion bei der Geburt keine von vorne herein erwiesene Sache. Auch das Nichtverabreichen der Medikamente wertete er nicht als Körperverletzung, da kein Vorsatz sichtbar sei, dass sie dem Kind habe schaden wollen. Also erfolgte ein Freispruch, und die 43-Jährige weinte vor Erleichterung. Der Ankläger ließ das Urteil unkommentiert, es ist daher nicht rechtskräftig.

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