Autostoppen kostet 90 Euro Strafe

Ausschnitt aus Originalbild: 11.05.2007 APA / Helmut Fohringer ( APAKMA07 - 11052007 - WIEN - OESTERREICH: ZU APA-TEXT CI - THEMENBILD - Illustration zur derzeit laufenden Diskussion ueber das ãKomatrinkenÒ unter Jugendlichen.HELMUT FOHRINGER )
Die neuen Organstrafmandate der Steiermark finden in Österreich keine Nachahmer.

Ein Strafzettel ist übertrieben“, wundert sich Cornelia, 16. Der zwei Jahre ältere Dominik nickt. „Das ist unnötig und überzogen“.

Der steirische Jugend-Landesrat sieht das aber anders: Michael Schickhofer, SPÖ, ermöglicht Organmandate durch die Polizei bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz. Ab 1. Oktober müssen Jugendliche unter 16 Jahren damit rechnen, Strafe zahlen zu müssen, wenn sie beim Rauchen erwischt werden, beim Trinken von Alkohol oder beim Autostoppen; ebenso Jugendliche unter 18 Jahren, die starke Alkoholika zu sich nehmen. Auch Eltern oder Wirten drohen hier ab Oktober Organmandate durch die Polizei. Und die kündigt Schwerpunktaktionen an.

„Ein Gesetz gehört entsprechend kontrolliert“, begründet der Landesrat seinen Strafenkatalog und hofft, so Rauchen und Trinken von sehr jungen Menschen aus dem „Eck des Kavaliersdeliktes“ zu bekommen.

Vorbild Erwachsene

Das macht die Steiermark strenger als alle anderen Bundesländer. Kinder- und Jugendanwältin Brigitte Pörsch gibt jedoch zu bedenken, dass Strafe nicht das Reden mit Jugendlichen ersetze. „Insgesamt ist der Umgang von Erwachsenen mit Alkohol und Zigaretten schon neben Kindern und Jugendlichen ein Grundproblem.“ Eine Strafe kläre nicht, ob hinter dem Alkoholkonsum eines Kindes oder Jugendlichen ein bestimmter Grund stecke. Außerdem schwinge unbewusst mit, man müsse bloß bis 18 warten, um sich straflos zu betrinken zu können. „Diese Haltung, dann darf ich eh, ist ein Problem. Das kann nicht im Sinn des Gesetzes sein, das wird man sich anschauen müssen.“

Innenministerin Johanna Mikl-Leitner, ÖVP, wartet ebenfalls ab: „Jetzt müssen wir erst genau schauen, ob sich diese Regelung in der täglichen Arbeit bewährt. Eine Evaluierung wird notwendig sein.“

40 bis 60 Anzeigen

Die steirische Polizei zeigt sich gerüstet. „Wir machen schon jetzt 14-tägig Schwerpunktaktionen zum Jugendschutzgesetz“, betont Brigadier Kurt Kemeter vom Stadtpolizeikommando Graz. „Bisher haben wir halt alle angezeigt, jetzt sind auch Organmandate möglich.“ Die sehen dann ähnlich aus wie die Strafzettel, die etwa zu schnell fahrende Autofahrer erhalten. 40 bis 60 Anzeigen schrieben die Beamten bisher pro Schwerpunktaktion in Graz. Das habe Jugendliche, Eltern und Wirte gleichermaßen getroffen.

Ein Wirt, den der neue Strafkatalog nicht schreckt, ist Martin Fritz. „Alles, was von der Politik jetzt angedacht wird, gibt’s bei uns eh schon.“ Fritz betreibt 18 Lokale in Kärnten und der Steiermark, darunter die „Bollwerk“-Diskotheken. Deren Besucher sind zwischen 16 und 25 Jahre jung. Schon jetzt dürften keine Unter-16-Jährige in seine Lokale, obwohl sie laut Gesetz bis 23 Uhr ausbleiben dürften. Der Zugang zu Alkohol werde mit Stempelsystem geregelt: Nur wer über 18 ist, kriege einen und damit Hochprozentiges.

Dennoch warnt Fritz vor zu hohen Erwartungen. „Die Idee, dass Jugendliche wegen einer Strafe nur noch Alkoholfreies trinken, wird’s nicht spielen.“

Autostoppen kostet 90 Euro Strafe
Grafik, Jugendschutzgesetz, Steiermark

Obwohl Oberösterreich in seinem Gesetz ebenfalls die Möglichkeit von Organmandaten vorsieht und die Strafsummen mit 30 Euro für unerlaubten Tabak- oder Alkoholonsum sogar höher wären, wird darauf verzichtet. „Bei uns steht jedoch Aufklärung statt Strafen im Vordergrund“, verweist SPÖ-Vizelandeshauptmann Josef Ackerl auf Ermahnungen, Gespräche mit Jugendberatern und soziale Dienste bei schweren Übertretungen.

Ähnlich ist die Situation in Vorarlberg. „Geringfügige Verwaltungsübertretungen des Vorarlberger Jugendgesetzes können bereits mittels Organstrafmandat vereinfacht und mit geringen Beträgen in Höhe von zehn Euro geahndet werden“, sagt der zuständige Landesrat Erich Schwärzler, ÖVP. Sicherheitsorgane seien aber auch berechtigt, lediglich Ermahnungen auszusprechen.

Während in Vorarlberg im Vorjahr 875 Strafverfahren nach dem Jugendgesetz registriert wurden, waren es im benachbarten Tirol 654. Organstrafmandaten kann die dort für den Jugendschutz zuständige Landesrätin Beate Palfrader, ÖVP, wenig abgewinnen: „Im Tiroler Jugendschutzgesetz gibt es den wichtigen Grundsatz, beraten vor strafen.“

Auch in Salzburg sind Strafen für Jugendlandesrätin Martina Berthold, Grüne, „der falsche Weg. Das wirkt nur bei einigen Wenigen. Ich halte mehr von Bewusstseinsbildung.“

In Wien sieht man ebenfalls keinen Bedarf für Veränderungen. „Wir haben seit zehn Jahren ein einheitliches Modell mit Niederösterreich und dem Burgenland. Das funktioniert gut“, heißt es aus dem Büro von Stadtrat Christian Oxonitsch. 2012 langten in Wien 316 Anzeigen wegen Übertretung des Jugendschutzgesetzes ein.

Im Burgenland wurden 29 Übertretungen des Jugendschutzgesetzes zur Anzeige gebracht. „Wir setzen auf Gespräche statt auf Strafen“, betont Familienlandesrätin Verena Dunst, SPÖ.

Wie viele Anzeigen und Verfahren es in Niederösterreich gibt, werde gar nicht erhoben: „Diese Zahl ist so verschwindend gering, dass sich der Verwaltungsaufwand hier nicht rechnen würde“, betont ein Sprecher von Landesrat Karl Wilifing. Strafzettel werde man in NÖ jedenfalls nicht verteilen: „Unser System funktioniert gut. Wir haben keinen Bedarf, drakonische Strafen zu verhängen.

Auch in Kärnten werde es keine Strafzettel geben, winkt SPÖ-Vizelandeschefin Beate Prettner ab. „Strafmandate wird es in Kärnten nicht geben, es besteht jedoch die Möglichkeit der Anzeige mit Verwaltungsstrafe. Erfahrungsgemäß begleichen großteils Eltern oder Großeltern die Geldstrafen. Wir setzen auf Bewusstseinsbildung.“

Kommentare