Asylwerber kassierten unerlaubt Sozialleistungen

In die Schadenssumme sind auch Sachleistungen wie Deutschkurse eingerechnet
Drei Afghanen sollen mit falschem Alter Leistungen im Wert von rund 100.000 Euro erschlichen haben.

Krankenversicherung, Betreuung, Grundversorgung, Taschengeld, Deutschkurse: In Summe mehr als 100.000 Euro an Sozialleistungen sollen drei Asylwerber aus Afghanistan unrechtmäßig bezogen haben, weil sie angeblich falsche Angaben über ihr Alter gemacht hatten. Im Prozess am Montag am Landesgericht Salzburg beteuerten zwei der jungen Männer ihre Unschuld, während der dritte zugab, absichtlich manipuliert zu haben.

Die Anklage stützte sich im Wesentlichen auf ein gerichtsmedizinisches Gutachten, wonach die drei Flüchtlinge bereits volljährig gewesen sein sollen, als sie den Asylantrag gestellt hatten. Der Erst- und der Zweitangeklagte, die den Vorwurf leugneten, beriefen sich auf ihre Eltern, die ihre Geburtsdaten in afghanischer Zeitrechnung angegeben haben sollen. Selbst hätten sie ihre Geburtsdaten gar nicht gewusst. Der Verteidiger des Erstangeklagten meinte, die Mutter des Burschen habe insgesamt acht Kinder. Da die Frau Analphabetin sei, habe sie sich womöglich geirrt.

Angst vor Abschiebung

Der dritte Afghane gab hingegen zu, beim Alter geschummelt zu haben. "Die Leute haben gesagt, es wäre besser, ich gebe mich als Minderjähriger aus, dann kann ich nicht zurückgeschoben werden. Ich hatte Angst, dass ich in Afghanistan getötet werde wie mein Vater", sagte der Mann.

Die Richterin glaubte den Rechtfertigungen des Erst- und Zweitangeklagten nicht. "Sie haben wissentlich falsche Angaben gemacht, damit sie in Österreich bleiben können", erklärte sie. Die drei jungen Männer sind nicht rechtskräftig zu fünf und sechs Monaten Haft verurteilt worden.

In wie vielen Fällen jungen Asylwerbern durch diesen Test ein falsches Alter nachgewiesen wurde, ist allerdings unbekannt. Das Ministerium führt darüber keine Statistik.

Stellt sich bei einem unbegleiteten Minderjährigen im Verfahren heraus, dass er volljährig ist, wird er dann im Verfahren als Erwachsener behandelt. Der Anspruch auf einen Rechtsvertreter fällt zum Beispiel weg. Wahrheitswidrige Aussagen können weitere Nachteile bringen, etwa bei der Bewertung der Glaubwürdigkeit der Aussagen des Asylwerbers.

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