Asylwerber drohte sich anzuzünden: Haftstrafe

Symbolbild
20-Jähriger nötigte den Leiter einer Wohnberatungsstelle. Das Urteil ist rechtskräftig.

Nach einer Verzweiflungstat ist ein 20-jähriger Asylwerber am Freitag am Landesgericht Feldkirch zu zwölf Monaten Haft verurteilt worden, neun Monate davon bedingt. Er hatte im Mai in einer Wohnberatungsstelle in Feldkirch gedroht sich anzuzünden, sollte er keine Wohnung erhalten. Davor hatte er zwei Nächte auf der Straße verbracht, berichtete ORF Vorarlberg. Das Urteil ist rechtskräftig.

Als der Leiter der Wohnberatungsstelle ihm bei einem Gespräch im Mai nicht sofort eine Unterkunft versprechen konnte, verlor der 20-jährige Afrikaner die Nerven. Er schleuderte einen Schirmständer nach dem Leiter und begann, sich und seine Umgebung mit Benzin zu überschütten. Er werde sich anzünden, drohte er. Als er ein Feuerzeug aus seiner Hosentasche holen wollte, wurde er von zwei zwischenzeitlich eingetroffenen Polizisten überwältigt. Seitdem saß er in Untersuchungshaft.

Der Mann war zwei Tage vor dem Vorfall wegen Verstößen gegen die Hausordnung aus einem Flüchtlingsquartier verwiesen worden und hatte zwei Nächte auf der Straße schlafen müssen. Unmittelbar nach der Tat hatte es geheißen, der Mann befinde sich bereits seit drei Jahren in Vorarlberg. Im Gerichtssaal sagte der 20-Jährige laut Rundfunk-Bericht, dass er für sich keine Zukunft mehr gesehen habe. Es sei nicht seine Absicht gewesen, jemanden zu verletzen oder jemandem zu schaden.

Die Anklage gegen den Mann lautete auf versuchte schwere Nötigung, versuchte Brandstiftung und versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt, weil er sich bei der Festnahme heftig gewehrt und einen der Polizisten leicht verletzt hatte. Der Vorwurf der versuchten Brandstiftung wurde allerdings fallen gelassen, da der 20-Jährige nicht wirklich habe ein Feuer entfachen wollen. Er habe die Drohung vielmehr ausgesprochen, um den Leiter der Wohnberatungsstelle gefügig zu machen, so die Einschätzung des Gerichts. Vom Strafmaß von zwölf Monaten wurden neun Monate bedingt ausgesprochen. Der 20-Jährige nahm das Urteil an, es erlangte Rechtskraft.

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