Anwalt des Staates klagt Staat

Anwalt des Staates klagt Staat
Pensionierter Präsident der Finanzprokuratur erkämpfte 10.000 Euro.

Als der pensionierte Präsident der Finanzprokuratur (Anwaltskanzlei der Republik Österreich) einen Prozess in eigener Sache führte, hatte er einen mächtigen Gegner: die Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur, seinen einstigen Dienstgeber. Dr. Gerhard Kubiczek gewann trotzdem.

2004 erwarb Kubiczek im Dorotheum eine Prämienanleihe der Republik Österreich aus dem Jahr 1985, die aus einer Verlassenschaft stammte, und zahlte dafür 150 Euro. 2012 kaufte er 18 weitere Stück bei einem Händler historischer Wertpapiere zu je 99 oder 100 Euro. 2012 wollte Kubiczek einige der Anleihen im Nominalwert von 10.000 Schilling (726 Euro) zu Geld machen und legte sie der Öster­reichischen Kontrollbank vor. Die ersten fünf wurden anstandslos eingelöst, Kubiczek erhielt 6416,45 Euro. Bei den restlichen 14 verweigerte die Bank die Auszahlung; schon die Einlösung der vorherigen sei irrtümlich erfolgt. Aufgrund seines "Sachverstandes" habe Kubiczek wissen müssen, dass seine Drucke nicht mehr einlösbar seien.

Man hatte nämlich inzwischen entdeckt, dass es sich um keine gültigen Inhaberpapiere, sondern lediglich um historische Drucke handeln soll. Die durch eine lange Geschichte von Fusionen geprägte (niederländische) ABN-AMRO Bank hatte die Wertpapiere bereits 1993 eingelöst. Die Originalpapiere wurden durch eine Lochung ungültig gemacht. Außerdem bekamen sie einen roten Stempelaufdruck "entwertet" verpasst. Eigentlich sollten die Papiere dann im Keller der Staatshauptkasse (nunmehr Buchhaltungsagentur des Bundes) gelagert werden.

Schnäppchen

Die von Kubiczek (um insgesamt 2000 Euro) erworbenen 19 Exemplare wurden aus unbekannten Gründen nicht gelocht und nicht im Keller verbannt, sondern gelangten auf den freien Markt. Mangels Entwertungsvermerks hielt der passionierte Sammler Kubiczek die Prämienanleihen schon beim Ankauf für werthaltig und beabsichtigte, sie irgendwann zur Einlösung vorzulegen. Ein Schnäppchen.

Als man Kubiczek die Einlösung verweigerte, beschritt er mit Unterstützung seines Rechtsanwalts Michl Münzker den Rechtsweg und klagte die Republik auf Auszahlung des Nominalwertes von 10.174 Euro und 22 Cent. Mit Erfolg. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen verurteilte Österreich zur Haftung, die Schuldscheine sind echt, nichts deutet auf eine bereits erfolgte Entwertung hin.

Für Kubiczek wenig überraschend. Als Fachautor hatte er sich selbst mit der Verpflichtung des Staates beschäftigt, für Anleihen zu haften.

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