Anklage gegen Badener Terrorpaar
Hätten die Beamten nach dem Ladendiebstahl in der SCS nicht in das Mobiltelefon des Mannes gesehen, wäre der Terrorverdacht vermutlich noch länger unentdeckt geblieben. Im Fall der Terrorverdächtigen von Baden liegt nun die Anklage auf dem Tisch. Ende April wird Adam A. (25) und seiner Frau (nach islamischem Recht) Zulihan J. (36) am Landesgericht Wiener Neustadt der Prozess gemacht. Vertreten werden sie von Anwalt Wolfgang Blaschitz. In der 18-seitigen Anklage wird den beiden nicht nur Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen, sondern unter anderem auch das Verbrechen der Ausbildung für terroristische Zwecke oder die Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat.
Kennengelernt hatten sich die gebürtigen Tschetschenen über das Internet. Adam A. lebte damals in Belgien. "Eine offensichtlich bedeutende und verbindende Gemeinsamkeit war deren, den IS verherrlichende, Gesinnung", heißt es in der Anklage. In den Chatprotokollen des Paares ging es nämlich laufend um Themen wie den Dschihad, Terroranschläge oder das Töten von Ungläubigen. Adam A. soll sich Videos von Hinrichtungen – auch von Kindern – auf seinen Computer heruntergeladen haben.
Explosiv
Die Ermittler fanden auf den Datenträgern Anleitungen zur Herstellung, Handhabung und zum Einsatz von Sprengstoffen. Die Infos stammen teilweise aus Magazinen der Al-Kaida. Eine dieser Dateien trägt übersetzt den Titel "Das ABC des Hausterrorismus". Außerdem soll das Paar über Kontakte zu IS-Gefolgsleuten versucht haben einen sicheren Weg nach Syrien zu finden. Zulihan J. habe sich laut Anklage mehrmals zu Attentaten bekundet: "Kaufe mir Sprengstoff, binde ihn um mich herum und gehe zum Verteidigungsministerium und bufffff...". Für Blaschitz ist das Gerede nicht ernst zu nehmen. Es handle sich um Hirngespinste und keinen umsetzbaren Plan.
Angeklagt ist auch eine Straftat im Gefängnis. In U-Haft soll Adam A. Mithäftlingen eingeschmuggelte Mobiltelefone versprochen haben, wenn sie Geld auf das Konto seiner Frau überweisen. Die Zahlungen wurden getätigt, Handys sahen die Insassen freilich keine.
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