Angriff auf die letzten Raucher-Rückzugsorte

Angriff auf die letzten Raucher-Rückzugsorte
Immer noch qualmt es in Spitälern und Schulen. Nach der Gastronomie geraten sie nun ins Visier von Nichtraucher-Schützern.

Man sollte den Schwung nutzen und Rauchverbote auch auf dem Gelände von Schulen und Krankenhäusern verhängen", sagt der ehemalige Bundesrat und Landtagsabgeordnete Christian Hrubesch aus Krems (NÖ). Der KURIER hat sich umgesehen.

Im Wiener AKH gibt es einen vergleichsweise großzügigen Raucherbereich im Foyer. Der hat aber ein Ablaufdatum und wird in den kommenden Monaten ins Freie verlegt. Verschärfte Kontrollen sollen das Ausweichen ins Stiegenhaus unterbinden. Warum Rauchen im Spital überhaupt sein muss? "Da in einem Krankenhaus Menschen in einer außergewöhnlichen Situation ihres Lebens sind und es auch Abteilungen mit höherer Verweildauer gibt, wurde den Patienten und deren Angehörigen bisher die Möglichkeit einer Raucherzone zugestanden", erklärt eine Sprecherin.

"Das AKH Linz ist grundsätzlich ein rauchfreies Krankenhaus", sagt Pressesprecherin Astrid Petritz. Grundsätzlich? Im Inneren des Spitals gibt es nur noch einem Raum in dem geraucht werden darf – und zwar in der Raucherzone eines der beiden Krankenhaus-Buffets. Überall anders ist das Qualmen Personal und Patienten untersagt.

Zonen

Angriff auf die letzten Raucher-Rückzugsorte
rauchen, familie schmatz
Im Außenbereich gibt es freilich Raucherbereiche: "Auf einigen Balkonen und vor dem Spital gibt es genau definierte Zonen mit Aschenbechern und dem Hinweis, das hier geraucht werden darf", erklärt Petritz. Wegen seiner Bemühungen beim Nichtraucherschutz erhielt das AKH eine Silber-Zertifizierung. Für Gold reichte es nicht, weil im Buffet der Griff zur Zigarette erlaubt ist und es in der Geschäftspassage eine Trafik gibt.

Auf dem Gelände des Universitätsklinikums St. Pölten wurden fünf Raucher-Pavillons eingerichtet. Die Familie Schmatz genießt hier ihre Glimmstängel. "Ich glaube aber, dass man auch im Spital mehr Möglichkeiten für Raucher schaffen sollte. Für Schwerkranke ist der Weg ins Freie oft sehr beschwerlich", sagt Daniela Schmatz. Klinik-Bereichsleiterin Christa Peya ist mit der praktizierten Lösung hingegen zufrieden: "Unsere Hauptaufgabe ist ja nicht, den Leuten das Rauchen abzugewöhnen", betont sie.

Angriff auf die letzten Raucher-Rückzugsorte
Dr. Sattler Josef Landesklinikum Krems - BEtriebsrat Klinikum
Arzt Josef Sattler, von der Personalvertretung im Klinikum Krems gibt zu bedenken: "Das Gesetz will Nichtraucherschutz, kein Rauchverbot. Wer im Haus gerade ein Leben gerettet hat, dem kann man nicht eine Zigarette zur Stressbewältigung verwehren."

In den Schulen sind die letzten Raucherkammerln 2006 zugesperrt worden. Raucherecken können laut Landesschulrat in der Hausordnung festgelegt werden.

"Mir ist es lieber, die Schüler haben einen Platz zum Rauchen, als sie rennen dafür über die Straße", sagt Direktor Dieter Faltl in der Weinbauschule Krems. "Gut, dass wir zu Mittag und in der großen Pause den Raucherplatz nützen dürfen. Dann machen wir es nicht heimlich am WC", sagt Schüler Sebastian.

Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser bleibt vorsichtig, wenn es um weitere Verbote geht: "Wir konzentrieren uns derzeit auf das Rauchverbot in der Gastronomie, planen aber auch eine Vorbeugungskampagne speziell für Kinder und Jugendliche."

Hier geht's zum KURIER-Interview mit Daniela Kuch und Hellmut Samonigg: Die Schwester und der Onkologe des an Lungenkrebs verstorbenen Journalisten Kurt Kuch fordern strengere Rauchergesetze.

„Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz“ ist die vollständige Bezeichnung des Tabakgesetzes. Das regelt den Handel mit und die Beschaffenheit von Tabakwaren ebenso wie den Nichtraucherschutz. Letzterer gilt grundsätzlich in Räumen, nicht aber im Freien. Hier einige grundsätzliche Regeln:

Besonderen Schutz genießen Räume, die für Unterricht, Fortbildung oder Schulsport genutzt werden. Außerdem in allen Räumen sogenannter „öffentlicher Orte“, beispielsweise Geschäfte oder Ämter. Allerdings gibt es dafür zahlreiche Ausnahmen. Das Verbot gilt beispielsweise nicht in Fabrikshallen oder Trafiken.

Raucherräume können an öffentlichen Orten unter bestimmten Voraussetzungen eingerichtet werden. So darf kein Rauch in Verbotsbereiche gelangen und ein grundsätzliches Rauchverbot darf dadurch nicht umgangen werden.

Rauchverbote sind kennzeichnungspflichtig. Und zwar so auffällig, dass das nicht übersehen werden kann. Für den Nichtraucherschutz haben die Inhaber der jeweiligen Räume zu sorgen.

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