Angeklagter gesteht Stiche, aber Opfer soll schon tot gewesen sein

Die Leiche wurde in einem Wald vergraben
Mordprozess startet in Leoben. Doch die genaue Todesursache ist nicht mehr feststellbar.

Die Stiche gibt Daniel G. zu. "Aber post mortem", betont seine Verteidigerin Karin Prutsch und darin liege der große Unterschied: Die Staatsanwaltschaft Leoben wirft dem 31-Jährigen vor, seinen Vertrauten Walter H., 70, im April 2015 erstochen und danach mit einem Freund im Wald verscharrt zu haben. Kommenden Mittwoch startet der Mordprozess.

Doch G. beteuert: Als er auf den 70-jährigen Kärntner einstach, sei der schon tot gewesen. Gestorben nach einem Gerangel der beiden, bei dem der Ältere auf die Ladekante seines Autos gekracht wäre. Warum dann aber die Messerstiche? "Ich hab’ so einen Grant gehabt auf ihn", verteidigt sich Daniel G. laut seiner Anwältin. Deshalb habe er mit dem Taschenmesser, mit dem H. ihn zuvor bedroht habe, eingestochen. Dieser "Grant" soll finanzielle Hintergründe im Streit um eine Liegenschaft haben: H. soll G. ein kleines Haus in Wien überlassen haben. Nach dessen erfolgreicher Renovierung habe es der 70-Jährige jedoch wieder zurückgefordert. Im Streit darum kam es zur Rangelei, bei der der 30-Jährige den Senior "weggeschubst" haben soll.

Mit Beton übergossen

G. sitzt seit Mitte August 2016 wegen Mordverdachts in U-Haft. Die Leiche des Kärntners wurde nämlich erst mehr als ein Jahr nach dessen Tod entdeckt. G. soll sie mithilfe eines Freundes in einem Waldstück bei einem Truppenübungsplatz des Bundesheeres vergraben und mit Beton übergossen haben.

Der Freund ist mitangeklagt, allerdings nur wegen Störung der Totenruhe beziehungsweise Betruges: Die beiden jungen Männer sollen sich mithilfe der Kreditkarte des Kärntners in einem Nachtlokal in Bratislava vergnügt haben.

Anwältin Prutsch setzt jedoch auf Freispruch, zumindest im Zweifel. Auf die Geschworenen kommt eine schwierige Entscheidung zu: Denn selbst der offizielle Sachverständige kann nicht mehr feststellen, woran H. wirklich gestorben ist: "Die Todesursache konnte durch die Obduktion nicht geklärt werden", heißt es im Bericht des Gerichtsmediziners, die Verwesung des Leichnams war bereits zu stark. "Zu den Merkmalen eines möglichen Tatwerkzeuges können keine Aussagen getroffen werden", führt der Experte weiter aus.

Allerdings erwähnt er ebenso, dass ein Tod durch den von G. beschrieben Sturz "nicht plausibel" sei: Es gäbe keine Spuren von schweren Schädel- oder Halswirbelverletzungen.

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