Amt pflanzt Bürger mit unnötiger Bürokratie

PVAng
Pannen-Aussendung ging an Hunderttausende Österreicher. Das irreführende Formular über Schul- und Unizeiten sorgt für Proteste.

Ab 1. Jänner 2014 gilt für alle ab 1955 Geborenen ein neues Pensionskonto. Betroffen davon sind 1,8 Millionen Versicherte. Doch das von der PVA als großen Wurf gefeierte System kämpft mit massiven Anlaufschwierigkeiten.

Die Versicherten werden nämlich durch schriftliche Aufforderung der PVA wegen des Nachweises von Schul- und Studienzeiten an der Nase herumgeführt. 337.000 Bürger der Jahrgänge 1958 bis 1965 wurden schriftlich aufgefordert, ihre Schulzeiten ab dem 15. Lebensjahr mittels Jahres-, Abschluss-, und Reifezeugnis bei der PVA nachzuweisen.

„Was soll dieser Unfug? Wenn ich das Maturazeugnis übermittle, dann sind wohl alle anderen Trimester, Halbjahres- oder Jahreszeugnisse ohnehin belegt. Das ist nicht nur Bürokratie pur, das ist eine Verhöhnung der Versicherten und vorsätzliche Geldverschwendung“, ärgerte sich etwa ein KURIER-Leser in einem Beschwerde-eMail. Nachsatz: „Ganz zu schweigen von der stundenlangen Sucherei im Keller.“

Pannen eingeräumt

Noch dazu ist auf dem PVA-Formular nicht einmal der Grund für die Nachreichung der Schulzeiten angegeben. Mit der Panne konfrontiert, räumt PVA-Generaldirektor Winfried Pinggera Fehler ein: „Zur besseren Verständlichkeit wurde das Formular mit der Aussende-Tranche ab Februar modifiziert und das Erfordernis der Vorlage von Schulzeiten detailliert angegeben.“

Doch damit nicht genug. Die Pensionskonto-Planer ließen sich für Zigtausende Versicherte eine noch zeitintensivere Etappe zum Nachweis der Versicherungszeiten einfallen: Jeder, der auch nur ein Semester studiert hat, soll den Besuch der Uni nachweisen. Wer glaubt, dass über Jahrzehnte aufgehobene Prüfungszeugnisse dafür reichen, irrt. Die PVA akzeptiert nur Inskriptionsbestätigungen oder Studienbücher.

Amt pflanzt Bürger mit unnötiger Bürokratie
Sollten die ehemaligen Studiosi diese nicht mehr besitzen, rät die PVA sich an die Uni zu wenden. Das hat der KURIER gemacht. „Bitte mailen sie uns einen Lichtbildausweis, den Meldezettel und ihre Matrikelnummer. Hilfreich wären auch die Jahresangaben ihres Studiums“, erklärte ein freundlicher Uni-Mitarbeiter. Wie lange die Bearbeitung dauert, konnte der Uni-Mitarbeiter nicht sagen.

Für die Schule und/oder ein nicht abgeschlossenes Studium werden jedoch keine Pensionszeiten angerechnet. Wozu also dieser bürokratische Hürdenlauf? Der Hintergrund: Schul- und Uni-Zeiten können für die Pension nachgekauft werden und gelten dann als Versicherungsjahre. Allerdings kostet ein einziger nachgekaufter Monat satte 1012,32 Euro. Nur die wenigsten Versicherten können oder wollen sich das leisten.

Das ab nächstem Jahr gültige Pensionskonto (für alle ab 1955 Geborenen) soll den Versicherten eine effektive Vorausberechnung der individuellen Pensionshöhe ermöglichen. Die Pension wird für die Österreicher damit verständlicher, transparenter und nachvollziehbar. Sind alle Versicherungszeiten erfasst, wird ein sogenanntes Pensionskonto erstellt. Die Einlagen dieses Kontos bilden sich aus allen erwerbstätigen Monaten bis Ende 2013.

Alle Personen mit Lücken in ihrem Versicherungsverlauf erhalten oder erhielten ein Schreiben der PVA mit der Aufforderung, ihre fehlenden Versicherungsdaten zu ergänzen (Datenergänzungsverfahren). Denn nur mit einem vollständigen Versicherungsverlauf kann die Kontogutschrift in der richtigen Höhe berechnet werden.

Grundsätzlich werden die meisten für die Pensionsberechnung relevanten Arbeitszeiten vom Arbeitgeber automatisch an die PVA gemeldet. Das gilt für Zeiten, in denen man einer Erwerbstätigkeit im Inland nachgegangen ist. Bestimmte Kinder-erziehungs-, Schul-, Studien- und sonstige Ausbildungszeiten sowie Präsenz- oder Zivildienst sind unter Umständen nicht erfasst und müssen nachgereicht werden. Auch eine Erwerbstätigkeit im Ausland muss bekannt gegeben werden. Erst dann kann das neue Pensionskonto korrekt und vollständig befüllt werden.

Im Herbst werden jene Personen, die auf den laufenden Aufruf nicht reagiert haben, neuerlich angeschrieben. Infos zum neuen Pensionskonto gibt es bei der Hotline 05 03 03/87000 sowie auf der PVA-Homepage www.neuespensionskonto.at

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