Alkotest verweigern reicht für Abschiebung

Alkotest verweigern hat Relevanz für Gefährlichkeitsprognose
Einreiseverbot: Verkehrsdelikte von Fremden sind laut Verwaltungsgerichtshof eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit.

Vorstrafen wegen schwerer Gewaltdelikte sind eine "gmahde Wiesn", wie der gelernte Österreicher sagt, wenn es um die Abschiebung von Fremden in ihr Heimatland geht. Aber auch relativ simple Verkehrsdelikte reichen schon für ein Aufenthaltsverbot wegen ungünstiger Gefährdungsprognose aus, ist einem aktuellen Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) zu entnehmen.

Ein türkischer Staatsangehöriger, der mit Frau und Sohn in Österreich lebt, blitzte beim Landesverwaltungsgericht Oberösterreich mit seinem Antrag auf (weitere) Aufenthaltsgenehmigung ab. Begründet wurde das mit seinen zwölf Vorstrafen, unter anderem wegen versuchten Mordes. Der Mann beschwerte sich beim VwGH, man missachte den hohen Wert des Familienlebens. Dort beschied man ihm, dass ihn auch die Geburt seines Sohnes im Jahr 2008 nicht vor weiteren Straftaten habe abhalten können und er eine "evidente Gefährdung des öffentlichen Ordnung und Sicherheit" darstelle.

Aufbrausend

Ein serbischer Staatsangehöriger kam 2002 im Alter von 18 Jahren nach Österreich. Er hat eine inzwischen 14-jährige Tochter aus geschiedener Ehe und zwei weitere Kinder mit seiner Lebensgefährtin, die von Notstandshilfe lebt. Er selbst arbeitet seit sechs Jahren nichts mehr. Der Mann hat ein aufbrausendes Naturell: Zwei Mal ist er mit dem Auto bereits absichtlich auf einen anderen Wagen aufgefahren, wiederholt hat er mit dem Umbringen gedroht, und ein Mal hat er jemandem eine Eisenstange auf den Kopf gedroschen. Das reichte dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, eine Rückreiseentscheidung in seine Heimat sowie ein Einreiseverbot in Österreich zu verfügen. Der Serbe beschwerte sich beim VwGH: Die Verurteilungen lägen schon lange zurück (2010), außerdem sei das Gericht jeweils mit geringen Geldstrafen bzw. bedingten Freiheitsstrafen ausgekommen. So "böse" könne er also gar nicht sein, um ihn gleich des Landes verweisen zu müssen.

Dabei dürfte der Mann aber die zwischenzeitig ergangenen Verwaltungsstrafen nicht bedacht haben. Er wurde beim Fahren ohne Führerschein erwischt, ein anderes Mal verweigerte er – offensichtlich angeheitert hinter dem Steuer – den Alkotest, was sich mit einer saftigen Strafe von 3000 Euro zu Buche schlug.

Das allein ist nach Ansicht des Höchstgerichts eine Verhaltensweise, "deren Relevanz für eine Gefährlichkeitsprognose keineswegs als gering zu veranschlagen ist." Da die Übertretung "mehr als ein Mal auf der gleichen schädlichen Neigung" beruht, stellt der weitere Aufenthalt des Serben "eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit" dar.

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