Alko-Locks: Lenker müssen weniger als 0,1 Promille haben

Ab 0,1 Promille ist kein Start des Autos mehr möglich.
Programm für Alkolenker mit mehr als 1,2 Promille vorgesehen.

Die Details zu den Alko-Locks bzw. zum alternativen Bewährungssystem (ABS), wie es offiziell genannt wird, sind in einer Verordnung geregelt. Teilnehmer können auch mehrere Autos anmelden, jedoch müssen in alle Fahrzeuge die Wegfahrsperren eingebaut werden. Probanden müssen nüchtern bleiben, die Autos können nur bei einer Atemluft von weniger als 0,1 Promille in Betrieb genommen werden.

Vorerst ist es nur für Klasse-B-Führerscheine vorgesehen. Teilnehmen können künftig Lenker, die mit mehr als 1,2 Promille Alkohol am Steuer erwischt worden sind. Bei 0,8 bis 1,2 Promille ist das ABS nicht vorgesehen. Zwischen 1,2 und 1,6 Promille beträgt der Mindestentzug der Lenkberechtigung vier Monate. Im ABS-System dauert der Entzug dann zwei Monate, zusätzlich müssen mindestens sechs Monate die Alko-Locks verwendet werden. Wer mit mehr als 1,6 Promille am Steuer erwischt wird, ist den Schein für mindestens sechs Monate los. Im Pilotprojekt dauert Entzug der Lenkberechtigung drei Monate, dazu kommt für ein halbes Jahr der Einbau der Wegfahrsperre.

Bei Verstößen endet der ABS-gestützte Entzug. Dann muss die ursprünglich von der Behörde festgesetzte Entzugsdauer erfüllt werden. Ein Wiedereinstieg in das ABS-Programm ist nicht möglich. Der Versuch, das Fahrzeug unter Umgehung der Sperre zu starten oder diese zu deaktivieren hat das sofortige Ende zur Folge. Während der Fahrt wird es Wiederholungstests geben, bei Werten über 0,1 Promille ist das Projekt für den Teilnehmer ebenso beendet. Das gleiche gilt für Fristüberschreitung bis zum nächsten Monitorgespräch sowie mangelnde Mitarbeit. Dass Kinder anstatt der Erwachsenen das Auto in Betrieb nehmen, ist laut dem Verkehrsministerium nicht möglich, das System würde dies erkennen.

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