Aktion scharf gegen illegales Rauchen

Aktion scharf gegen illegales Rauchen
Minister schreibt Behörden höhere Strafen vor und schickt Eingreiftruppe ins Feld.

Gesundheitsminister Alois Stöger macht jetzt gegen Wirte, Gastronomen, Diskotheken, Casinos und Event-Veranstalter mobil. Denn der seit 2009 gültige Nichtraucherschutz ( Tabakgesetz) löst sich nach wie vor vielerorts in Rauch auf.

Zwei bundesweite Erlässe an alle Bezirkshauptmannschaften und Magistrate zeigen die neue Strategie (Faksimile). Darin werden die Strafbehörden aufgefordert, bereits beim zweiten Verstoß gegen das Tabakgesetz die Strafen zu verdoppeln. Und jede Anzeige muss dem Ministerium übermittelt werden. Franz Pietsch, der Architekt des Tabakgesetzes, ergänzt: „Fallen die Strafen zu niedrig aus, dann intervenieren wir bei den zuständigen Behörden.“ Denn es gab Hunderte Fälle, wo Wirte von den Behörden mit nur 20 oder 30 Euro Bußgeld belegt wurden. Pietsch: „Eine solche Strafbemessung ist natürlich viel zu niedrig. Wir verlangen dann eine Stellungnahme der BH oder des Magistrats und lassen uns die Aktenlage übermitteln.“

Mobile Teams

Der Kampf gegen den Qualm findet aber nicht nur in Schreibstuben des Ministeriums statt. Bei krassen Einzelfällen rücken in Zukunft zivile Mitarbeiter aus und sondieren die Lage vor Ort. Bei Verstößen kann sofort gestraft werden.

Parallel dazu veranstaltet das Ministerium Schulungen für die zuständigen Strafbehörden. „Dabei erklären wir den Kollegen, wie das Gesetz zu vollziehen ist. Hier gilt es, bestehende Defizite zu beheben“, weiß Pietsch. Zusätzlich wurde die Ombudsstelle Nichtraucherschutz im Gesundheitsministerium eingerichtet 01/711 00 - 4375.

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Schrittweise wurden auch die Strafen erhöht. Lag die Höchststrafe vor drei Jahren noch bei 3400 Euro, können aktuell bis zu 6000 Euro von den Strafbehörden eingehoben werden. Im Wiederholungsfall sogar 10.000 Euro. „Bei Uneinbringlichkeit werden Ersatzfreiheitsstrafen festgesetzt“, ergänzte Stöger in einer aktuellen parlamentarischen Anfrage.

Doch der Minister fährt in seinem Erlass mit noch schwereren Geschützen auf. In Zukunft soll – bei kontinuierlichen Verstößen gegen das Tabakgesetz – dem Verursacher die Gewerbeberechtigung oder Konzession über die Gewerbebehörde entzogen werden können (siehe Artikel unten). Ein unbeugsamer Wirt in der Steiermark bekam diese Konsequenz bereits zu spüren.

Der Grund für dieses Maßnahmenpaket liegt in der merkbar steigenden Anzeigenflut. Wurden vor zwei Jahren bundesweit 1951 Verstöße gegen das Tabakgesetz eingebracht, waren es 2012 bereits 2403.

Amtsmissbrauch

Die Kritik, dass Bezirksbehörden Anzeigen schubladisieren, kann das Ministerbüro nicht nachvollziehen. Jurist Pietsch: „Viele Gastronomen und Unternehmen gehen nach dem Strafbescheid in die Berufung. Schließlich landet der Fall beim Unabhängigen Verwaltungssenat und dort kann das Verfahren bis zu 15 Monate anhängig sein. Würde ein Beamter eine Anzeige verschleppen, wäre das Amtsmissbrauch.“

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Und damit die eventuelle Versuchung der „Freunderlwirtschaft“ im Keim erstickt wird, müssen jetzt alle Anzeigen dem Ministerium übermittelt werden.

Der Wiener Gerald N. will keine Publicity, dafür aber Gerechtigkeit. Er selbst bezeichnet sich als engagierter Nichtraucher, nicht aber als Rauchsheriff. Und als Nichtraucher legt er es sich seit März 2009 mit dem Glücksspiel-Konzern Novomatic an.

„Ich habe das Unternehmen 28-mal angezeigt. Denn das Casino im Prater ist öffentlicher Raum und in selbigem ist laut Tabakgesetz das Rauchen verboten.“

Das Bezirksamt für den zweiten Bezirk – dort müssen die Anzeigen gelegt werden – war da vorerst anderer Meinung. Grund: Besucher des Zocker-Tempels müssen über 18 Jahre alt sein. Daher kein unbegrenzter Zugang, somit kein öffentlicher Raum. 2011 legte sich der Verwaltungsgerichtshof fest: Casinos sind öffentlicher Raum, es gilt absolutes Rauchverbot.

Jetzt reagierte Bezirksamtschef Thomas Schuh: „Nach Bekanntwerden der Judikatur wurden die Verwaltungsstrafverfahren gegen Verantwortliche des Casinos Admiral wieder aufgenommen.“ Durch die Verzögerung waren aber einige Anzeigen bereits verjährt.

Dafür übermittelten die Wiener das Anzeigen-Konvolut an die Bezirkshauptmannschaft Mödling. Denn die Novomatic hat in Gumpoldskirchen ihren Firmensitz. „Es wurden alle Verwaltungsstrafverfahren bearbeitet, die Novomatic mit den Bescheiden konfrontiert. Allerdings ging das Unternehmen bei jeder Anzeige in Berufung. Jetzt ist der Unabhängige Verwaltungssenat am Zug“, erklärt Markus Katona von der Strafabteilung. Details über die Strafhöhe dürfen – weil ein laufendes Verfahren – nicht bekannt gegeben werden.

Entzug der Konzession

Nichtraucher Gerald N. geht aber noch einen Schritt weiter. Und wird somit zum tatsächlichen Problem für den Glücksspiel-Riesen Novomatic: „Ich strebe die Eröffnung eines Konzessionentzugsverfahrens an.“

Laut Gesundheitsministerium wäre ein ähnliches Verfahren denkbar. Jurist Franz Pietsch: „Gibt es mehrere rechtskräftige, einschlägige Verstöße gegen das Tabakgesetz, also fortgesetzte Delikte, ist ein Entzug der Gewerbeberechtigung möglich.“

Seitens der Novomatic gibt man sich gelassen. Pressechef Hannes Reichmann: „Bei der Vielzahl unserer Spielstätten gab es vereinzelt Kritik in Sachen Tabakgesetz. Aber der Unabhängige Verwaltungssenat hat uns wiederholt recht gegeben. Viele Verfahren sind bereits eingestellt.“

Nicht eingestellt wurde das Rauchen im Novomatic Casino. Beim KURIER-Lokalaugenschein pafften viele nervösen Gambler hinter den Geldautomaten um die Wette. Bei den Eingangstüren aber klebt der Hinweis „generelles Rauchverbot“.

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