Kein bundesweites „Kopfverbot“ für Kammer-Präsidenten

… der Arbeiterkammer, in der E-Wirtschaft und anderen (halb-) öffentlichen Unternehmen.
ÖAAB-Vertreter forderten, dass Kammer-Chefs nicht in Inseraten abgebildet werden dürfen.

Auch wenn der Wunsch in einigen Länderkammern vorgetragen wurde: Auf Bundesebene legen weder SPÖ noch ÖVP gesteigerten Wert auf strengere Bestimmungen für Werbung der Arbeiterkammer. Ein entsprechender Antrag der Freiheitlichen wurde bei der Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am Donnerstag sowohl von der roten FSG als auch von der schwarzen FCG abgelehnt – aus unterschiedlichen Gründen.

In den vergangenen Tagen hatten sich ÖAAB-Vertreter aus NÖ und Wien für ein „Kopfverbot“ für AK-Präsidenten ausgesprochen. Die Kammer-Chefs sollten – ähnlich wie Kanzler oder Minister – nicht in Inseraten abgebildet werden dürfen. In beiden Bundesländern lehnte die FSG-Mehrheit den Vorschlag ab. „Unsere erste Aufgabe ist es, die Interessen unserer Mitglieder durchzusetzen und zu verbreiten. Wer sollte die Arbeiterkammern nach außen vertreten, wenn nicht ihre Präsidenten als oberste Repräsentanten?“, sagt dazu Wolfgang Mitterlehner von der AK Wien.

Der aktuelle Antrag der Freiheitlichen hätte alle Vertreter der Sozialpartner mit einem „Kopfverbot“ belegt. Das ging den schwarzen Arbeitnehmervertretern zu weit. Trotzdem stünden NÖ, OÖ, Wien und die Steiermark zum Abbildungsverbot für Präsidenten, heißt es hinter den Kulissen vom ÖAAB.

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