Abschleppen auf eigene Faust verurteilt

Abschleppen auf eigene Faust verurteilt
Verbotene Selbsthilfe: Laut Urteil genügt ein Zettel mit der Telefonnummer hinter der Windschutzscheibe.

Ein Grundsatzurteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien räumt mit einer beliebten Praxis auf: Ein Auto, das auf einem fremden Parkplatz steht, wird ohne lang zu fackeln abgeschleppt; der Fahrzeughalter kann dann schauen, wo er seinen Wagen wiederfindet. Das wurde jetzt als verbotene Selbsthilfe verurteilt.

Frau L. kommt nach Hause, in der Tiefgarage steht auf ihrem Parkplatz Nr. 41 ein fremdes Auto. Sie parkt ihren Wagen auf einem der leerstehenden Abstellplätze, nämlich auf Nr. 90. Hinter ihrer Windschutzscheibe hinterlässt sie einen Zettel mit ihrem Namen, ihrer Adresse (sie wohnt im selben Haus) und ihrer Telefonnummer.

Später kommt Herr K. heim, findet seinen Parkplatz Nr. 90 blockiert vor, holt den Abschleppdienst, welcher den Pkw von Frau L. abtransportiert. Als diese am nächsten Morgen in die Garage kommt, ist ihr Wagen weg. Das Auffinden gestaltet sich schwierig, aber Frau L. kann in Erfahrung bringen, dass Herr K. den Auftrag zum Abschleppen erteilt hat.

Abschleppen auf eigene Faust verurteilt
Mit Hilfe ihres Anwalts Johann Etienne Korab klagt sie K. und den Abschleppdienst auf Besitzstörung an ihrem Pkw und gewinnt in zweiter Instanz endgültig.

Gelindere Mittel

K. hatte argumentiert, er sei nicht verpflichtet gewesen, auf dem Armaturenbrett von L. nach einem Zettel mit ihren Daten zu suchen. Irrtum. Er hätte den Versuch unternehmen müssen, Frau L. telefonisch zu erreichen. Diese „Anwendung gelinderer Mittel“ wäre ihm zumutbar gewesen, bevor er zur Selbsthilfe greift und den Wagen abschleppen lässt.

Indem sich der Abschleppdienst auf die Angaben von K. verließ, tat er das auf eigenes Risiko, sein eigenmächtiges Verhalten wird dadurch nicht beseitigt.

K. und das Abschleppunternehmen müssen Frau L. die Abschlepp- (336 Euro) sowie die Verfahrenskosten (rund 600 Euro) ersetzen. Anwalt Korab hofft, dass mit dem Urteil „dem organisierten Abschleppunwesen endlich Einhalt geboten wird.“

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