Abschiebungen: "Kein Vertrauen in Rechtsstaat mehr"

Familie J. (links) lebte in Graz, der jüngste Sohn wurde hier geboren.
Integrierte Familien mussten Österreich verlassen, ein IS-Mitglied hat dagegen Asylstatus.

Ein Taekwondo-Meister aus Tschetschenien, zwei tschetschenische Familien mit Kindern, die besser Deutsch als Russisch sprechen, und noch weitere Asylwerber – insgesamt 31 Personen – wurden am Dienstag abgeschoben. Ein junger Afghane – Aref S. –, er ist desertierter Polizist und der Minderheit der Hazara zugehörig, ist in Schubhaft.

Was viele Fälle eint? Die Betroffenen haben in Österreich ein neues Zuhause gefunden, sind bestens integriert, arbeiten ehrenamtlich. Ihre Asylverfahren endeten dennoch negativ. Über ihre Anträge auf humanitäres Bleiberecht wurde noch nicht entschieden.

Wie bei Familie J.: Tschetschenen, die seit fast vier Jahren in Graz leben und Freunde gefunden haben – in Ulrike Kreinig etwa. Doch am Sonntag wurde die Familie abgeholt. "Wir verstehen das nicht", ärgert sich Kreinig und will ihren "F.E.E.-Award" der Stadt zurückgeben. Er steht für "freiwillig, engagiert, ehrenamtlich": "Ich fühle mich jetzt eher beleidigt, dass ich ihn erhalten habe. Was ist denn das für eine Art, mich zu belobigen, aber dann meine Bemühungen zunichte zu machen?"

Nach jahrelanger Verschärfung des Asylrechts scheint nun neuerlich eine "Aktion scharf" angelaufen. Zumindest beklagen das Asylanwälte und Unterstützer. "Die Situation ist schlimmer als vor ein paar Jahren", meint Jurist Tim Ausserhuber vom MigrantInnenverein St. Marx. "Und es ist zu befürchten, dass sie sich weiter verschärft." Bei Afghanen sei das ein Trend. Die Zahlen sprechen aber eine andere Sprache: 2017 wurden bei Afghanen 32 Prozent der Anträge negativ entschieden, 2016 waren es noch 38 Prozent.

"Das ist absurd"

Das Empfinden ist ein anderes: "Wir haben kein Vertrauen in den Rechtsstaat mehr", sagt Helga Longin. Gemeinsam mit dem Verein "Unser Bruck hilft " hat sie den jungen Afghanen Aref S. betreut. Der 27-Jährige spricht Deutsch auf B1-Niveau, ist ehrenamtlich beim Roten Kreuz und beim Fußballverein tätig, hilft bei der Team-Österreich-Tafel und hat zwei Job-Zusagen. Doch sein Ansuchen auf Asyl und subsidiären Schutz wurde in zweiter Instanz abgewiesen. Auch die Integration wurde nicht als ausreichend beurteilt. Eine Petition, bei der mittlerweile 6500 Unterstützer unterschrieben haben, half nicht. "Das ist absurd: wenn du keine Papiere hast und straffällig bist, kannst du bleiben", sagt Longin. Aref hat humanitäres Bleiberecht beantragt.

Abschiebungen: "Kein Vertrauen in Rechtsstaat mehr"
Aref

Ausserhuber vermutet, dass politische Vorgaben Einfluss auf die Asylentscheidungen haben. Zuerst beim Bundesamt für Fremdenwesen, zuletzt ortet er dies zunehmend beim Bundesverwaltungsgericht in zweiter Instanz. Dort weist man den Vorwurf vehement zurück. "Das ist eine wilde Unterstellung. Die Richter entscheiden aufgrund von Rechtsgrundlagen", heißt es. Die Integration sei für die Gewährung von Schutz auch nicht direkt maßgeblich. Nur dahingehend, ob trotz Rückkehrentscheidung ein Aufenthalt gewährt wird – etwa durch humanitäres Bleiberecht. Wenn den Asylwerbern schon von vornherein schlechte Integration attestiert wird, könne das im schlimmsten Fall die Chance darauf mindern, befürchtet Ausserhuber.

Apropos Integrationswilligkeit. Die kann ein Syrer, der 2014 ins Land kam, kaum vorweisen. Immerhin wurde er wegen Mitgliedschaft bei der Terrororganisation IS vom Grazer Gericht zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Er ist wieder frei und hat einen aufrechten Asylstatus. Abschiebung? Droht vorerst nicht. Laut Innenministerium könne die "Frage der Aberkennung des Status" aber geprüft werden.

2017 wurden laut vorläufiger Statistik 24.296 Asylanträge gestellt (2016: 42.285). Im ersten Halbjahr 2017 gab es 5858 Ausweisungen.
Laut Prognosen für 2017 wird das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) als zweite Instanz in 54 Prozent seiner Verfahren die Entscheidungen des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) bestätigt, in 36 Prozent die Entscheidung aufgehoben/abgeändert haben.

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