45-Jähriger in Graz wegen jahrelangen Stalkings verurteilt

Symbolbild
Acht Monate bedingt und 960 Euro Geldstrafe gibt es für den Mann. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein 45-Jähriger ist am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht wegen jahrelanger beharrlicher Verfolgung einer Frau verurteilt worden. Auflauern auf der Straße, Telefonanrufe und sogar ungebetene Lebensmittellieferungen - der Stalker kam immer wieder auf neue Ideen, um der Frau seine "Zuneigung" zu beweisen. Er wurde zu acht Monaten bedingt und 960 Euro verurteilt.

"Er ist dieser Frau seit neun Jahren verfallen, die Beziehung selbst hat nur einen Monat gedauert", beschrieb der Anwalt des Opfers, Gunther Ledolter, die Beziehung zwischen dem Angeklagten und der Frau. "Die Flamme seiner Liebe ist immer am Lodern gehalten worden, es scheint ein Wechselspiel stattgefunden zu haben", mutmaßte der psychiatrische Sachverständige Manfred Walzl. Immer wieder soll der Angeklagte vor der Wohnung der Frau aufgetaucht sein, sie ständig angerufen und ihr auch Lebensmittel geschickt haben. Er stieg plötzlich zu ihr ins Auto oder begleitete sie gegen ihren Willen zu einem Arzt, lauerte ihr sogar vor dem Gewaltschutzzentrum auf, als sie dort Hilfe suchte.

"Sie haben massives Stalking betrieben", fasste Richterin Barbara Schwarz zusammen. Das leugnete der Beschuldigte auch gar nicht, meinte aber: "Das Thema ist für mich erledigt." Ledolter gab zu bedenken, dass der Angeklagte vor drei Jahren wegen genau des gleichen Delikts bedingt verurteilt worden war. Nach Ablauf der Bewährungsfrist machte er allerdings genau gleich weiter wie zuvor.

Geldbörse gestohlen

Zusätzlich kam diesmal der Diebstahl einer Geldbörse dazu, die er vor einer Trafik einer Frau entwendet haben soll. Die Kundin hatte unmittelbar vorher Zigaretten gekauft. "Sonst war ja niemand da", gab die Trafikantin als Zeugin zu Protokoll. Der Armenier hatte zunächst angegeben, er habe die Geldbörse auf einem Friedhof gefunden und abgegeben. Tatsächlich hatte das aber eine Nachbarin der Trafikantin gemacht.

Der 45-Jährige, der schon sechsmal wegen teilweise versuchten Diebstahls verurteilt wurde, kam erneut mit einer bedingten Haftstrafe davon. Wegen gefährlicher Drohung, versuchter schwerer Nötigung, beharrlicher Verfolgung, Körperverletzung, Diebstahls und Urkundenunterdrückung wurde er zu acht Monaten verurteilt, die Probezeit beträgt wieder drei Jahre. Zusätzlich muss er 960 Euro Geldstrafe zahlen und bekam zwei Weisungen mit auf den Weg: Er muss sich in psychotherapeutische Behandlung begeben und darf sich weder der Frau noch ihrer Wohnung oder ihrer Familie nähern. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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